27.10.2009, 14:33 Uhr | dpa tmn
Krankenkassen müssen Laser-OPs nicht immer bezahlen. (Foto: Archiv)Eine Krankenversicherung muss die Kosten einer medizinisch nicht notwendigen Augen-Laser-Operation nicht ersetzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweist (Az.: 112 C 25016/08). In dem Fall hatte sich ein Patient einem Lasereingriff unterzogen, um seine Weitsichtigkeit korrigieren zu lassen. Seine private Krankenversicherung lehnte es ab, die rund 4300 Euro für den Eingriff zu übernehmen.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
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