27.01.2012, 11:13 Uhr | dapd, dpa-AFX
Der Fall machte Schlagzeilen: Bei der Bewertung eines kostbaren Perserteppichs verschätzte sich ein Auktionator aus Augsburg mit mageren 900 Euro drastisch. Haften muss der Mann für den Fehler jedoch nicht. Das Landgericht Augsburg lehnte die Schadenersatzklage der einstigen Teppich-Besitzerin ab. Die Seniorin aus dem Raum Starnberg geht leer aus.
Die Frau hatte dem Mann vorgeworfen, den Teppich aus dem 17. Jahrhundert schludrig geprüft zu haben. Dadurch sei ihr ein hoher Gewinn entgangen. Das Gericht stellte klar, auch ein Auktionator habe Sorgfaltspflichten. Doch die Herkunft des wertvollen Stücks sei für ein regionales Auktionshaus kaum herauszufinden gewesen, denn in den üblichen Fachbüchern finde sich der Teppich nicht.
Das Haus sei auch nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein Universalversteigerer. Das Gericht habe das Stück 15 bis 20 Minuten geprüft und Fachwerke zu Rate gezogen, sagte Gerichtssprecher Hermann Wagner. Mehr habe man von einem regionalen Auktionshaus nicht verlangen können.
Der Anwalt der früheren Besitzerin, Hannes Hartung, erwägt, Rechtsmittel einzulegen. Zunächst wolle er aber die Urteilsbegründung abwarten. Der wichtigste Vorwurf sei gewesen, dass der Auktionator selbst nicht wusste, was er versteigert, das aber seiner Kundin nicht gesagt habe. "Wenn das Landgericht zu unserem Hauptvorwurf nichts schreibt, muss man eine Berufung prüfen."
Ein Defizit sah das Gericht zwar in der zu knappen Beschreibung von Qualität und Zustand des Teppichs im Versteigerungskatalog. Aber auch eine ausführlichere Beschreibung oder die Festsetzung eines höheren Mindestgebots in Augsburg hätte nach Ansicht der Richter nicht unbedingt zu einem höheren Erlös geführt als die knapp 20.000 Euro.

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Bei der Versteigerung in Augsburg im Oktober 2009 brachte der Teppich der damaligen Besitzerin immerhin 19.000 Euro ein - und damit das 20-fache des taxierten Wertes. Nach der Auktion wechselte der Teppich Monate später erneut den Besitzer: Ein anonymer Bieter blätterte bei einer Auktion bei Christie's in London satte 7,2 Millionen Euro dafür hin. Seither gilt das Prachtstück als teuerster Teppich der Welt.
Die Klägerin, die das gute Stück von einem Münchner Teppichhändler geerbt hatte, hatte vor Gericht zunächst 350.000 Euro verlangt. Das ist in etwa der Betrag, den die Christie's-Experten vor der Millionen-Auktion angesetzt hatten. In den Vergleichsverhandlungen verlangte die Teppich-Erbin zuletzt noch 100.000 Euro. Der Auktionator lehnte das ab. Die Summe würde ihn in den Ruin treiben, sagte er.
Der sogenannte Vasenteppich, in der persischen Provinz Kerman geknüpft, ist 3,39 mal 1,53 Meter groß. Darauf zu sehen sind schlichte Blatt- und Blumenmuster. Einst befand er sich im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939), die eine große Sammlung iranischer Kunst besaß. Der Wert des Teppichs ergab sich aus seinem Alter, seiner Herkunft und der hohen Zahl der Knoten.
Der Bundesverband deutscher Auktionatoren reagierte erleichtert auf das Urteil. "Ich bin froh, dass es der Augsburger Kollege geschafft hat", sagte Verbandspräsident Heinrich Arens auf dapd-Anfrage. Wäre der Mann verurteilt worden, hätte dies zahlreiche andere Schadenersatzklagen gegen Auktionatoren zur Folge gehabt: "Das wäre eine richtige Welle geworden."
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Quelle: dpa-AFX , dapd
kedrick schrieb:
am 28. Januar 2012 um 18:25:08
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Teppich - Kommentar.
Auf das Kommentar von HANSE kann man nur Antworten mit, bitte lesen Sie dass Buch "Sachverständigen-Haftung"
von Döbereiner/von Keyserlingk wurde herausgegeben durch den Bauverlag ISBN 3-7625-1207-8 sowie auch das Buch "Der Sachverständige und seine Auftraggeber" Dipl.-Ing. Wilhelm Klocke 2.Auflage Bauverlag ISBN 3-7625-2526-9
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htung schrieb:
am 28. Januar 2012 um 09:21:50
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Anwalt verdient
Na Hauptsache der Klägeranwalt konnte bei diesem aussichtslosen Prozess verdienen.
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siggi schrieb:
am 27. Januar 2012 um 18:38:02
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Reiche Eierköppe?
Wer sich so einen Fummel auf den Boden legt ist nicht normal,es gibt doch so tolle Parkettböden,ich meine echten
Parkett,das ist viel Eindrucksvoller als son stück Stoff. Die Tante ist ihr Leid selbst schuld!!
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