vom Fri Nov 20 12:08:34 CET 2009 | aktualisiert am Fri Nov 20 12:56:07 CET 2009 | dpa tmn
Wildschäden müssen bei Vollkasko nicht bewiesen werden (Foto: imago) Nach einem Wildunfall muss die Vollkaskoversicherung den Schaden am Auto auch ohne Nachweis begleichen. Die Teilkasko könne hingegen von einer umfassenden Regulierung absehen, wenn der Fahrer nicht beweisen kann, dass die Schäden tatsächlich von einer Kollision mit Wild stammen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. In letzterem Fall bliebe der Fahrer auf einem Teil der Kosten sitzen. (Az.: 20 U 134/07)
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