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Bagatellkündigung: Entlassener Müllmann siegt noch mal vor Gericht

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Entlassener Müllmann siegt noch mal vor Gericht

11.02.2010, 08:15 Uhr | dpa / t-online.de/business / apn

Mehmet G. hat sich erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt. (Foto: dpa)

Mehmet G. hat sich erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt. (Foto: dpa)

Das Entsorgungsunternehmen, das einen Müllmann fristlos rauswarf, der in seiner Firma ein ausrangiertes Kinderbett mitgenommen hatte, musste auch in zweiter Instanz eine Schlappe hinnehmen: Das Landesarbeitsgericht Mannheim bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom Juli 2009 und erklärte die Kündigung endgültig für unzulässig.

Kündigung trotz Pflichtverstoß unverhältnismäßig

"Das Urteil ist nicht zu beanstanden", sagte der Vorsitzende Richter Guido Schlünder. Man könne dem entlassenen Müllmann zwar einen "Pflichtverstoß" unterstellen, doch der Mitarbeiter sei schon so lange für die Entsorgungsfirma tätig gewesen, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei. Die Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

Entsorgungsunternehmen widerspricht Urteil

Der frühere Arbeitgeber des Mannes hatte der Begründung des ersten Urteils des Arbeitsgerichts Mannheim vom Juli 2009 widersprochen, die Kündigung sei unverhältnismäßig gewesen und der Firma sei kein Schaden entstanden. "Durch so etwas geht das Vertrauen der Kunden verloren", erklärte die Anwältin des Entsorgungsunternehmens.

"Stellen Sie mich nicht als Dieb hin"

Ein Kollege hatte dem Mann im Dezember 2008 ein Kinder-Reisebett gebracht, das er im Müll gefunden hatte. Beobachtet von einer Kamera - die wegen behördlicher Auflagen installiert worden war - baute der 30-Jährige das Kinderbett auf, um zu sehen, ob es noch brauchbar ist. Dann baute er es wieder ab, brachte es in sein Auto und heim zu seinen beiden kleinen Töchtern. Dass dies ein Diebstahl gewesen sein soll, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte er vor Gericht. "Stellen Sie mich nicht als Dieb hin", sagte er seinem früheren Arbeitgeber. Wenn er hätte klauen wollen, hätte er das nicht tagsüber gemacht und nicht vor einer Kamera.

Anwalt: Kein besonderes Vertrauensverhältnis

Das sah der frühere Arbeitgeber anders: Es habe ein ausdrückliches Verbot gegeben, Dinge aus den Containern mitzunehmen. Dies sei dem Mann auch bewusst gewesen, so die Anwältin der Firma. Es sei unerheblich, wie wertvoll der Gegenstand sei. "Uns steht es nicht zu, zu beurteilen, ob die Entsorgung sinnvoll ist", sagte der Geschäftsführer. Hätte ihn der Mitarbeiter aber gefragt, hätte er Rücksprache mit dem früheren Eigentümer des Bettchens gehalten und geprüft, ob es gegen eine Mitnahme Einwände gebe. Der Anwalt des Mannes hielt dagegen, es habe kein besonderes Vertrauensverhältnis gegeben. Das unterscheide den Fall auch von dem der Kassiererin, der wegen angeblich unterschlagener Pfandbons gekündigt worden war.

Nicht zurück an den alten Arbeitsplatz

Ob es nun tatsächlich Diebstahl war oder nicht, ließ das Landesarbeitsgericht zwar offen und verwies auf die schriftliche Urteilsbegründung. Viel wichtiger sei aber das langjährige Arbeitsverhältnis gewesen. Fortgesetzt werden wird dieses wohl nicht. Denn auch wenn der Familienvater nach einer zwischenzeitlichen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgrund der Krise wieder arbeitslos ist: Zurück an seinen früheren Arbeitsplatz will er wohl kaum, sagte er vor Beginn der Verhandlung.

Mann hofft auf Schadensausgleich

Immerhin kann er nun darauf hoffen, dass sein früherer Arbeitgeber den ihm entstandenen Schaden tatsächlich begleicht. Denn aufgrund der verhaltensbedingten fristlosen Kündigung bekam er drei Monate lang kein Arbeitslosengeld. Zuvor hatte er im Monat rund 2670 Euro verdient. Zudem dauerte es weitere vier Monate, bis er einen neuen Job fand.

Revision abgelehnt

Zu den alten Kollegen hat er noch ein bisschen Kontakt. "Die sind mittlerweile noch vorsichtiger geworden", erklärte er. Das Vertrauen in seinen früheren Arbeitgeber ist auch von seiner Seite aus zerstört. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu, da es sich um einen Einzelfall handle und keinen von grundsätzlicher Bedeutung.

Bagatellkündigungen erregen Aufsehen

In den vergangenen Monaten hatten immer wieder Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufsehen gesorgt. So etwa der Fall von vier Kassiererinnen eines Freizeitbads in Worms. Die Stadt hatte den Frauen wegen einer nicht genehmigten Kaffeekasse gekündigt, ruderte aber wenig später zurück. In anderen Fällen bekamen Mitarbeiter ihre Papiere für das Unterschlagen von Maultaschen, Frikadellen oder Brotaufstrich. Das Bundesarbeitsgericht will im Juni sein mit Spannung erwartetes Urteil im Fall der Berliner Kassiererin "Emmely" verkünden. Die Frau war wegen angeblicher Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit im Februar 2008 entlassen worden.


dpa / t-online.de/business / apn  

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