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Bagatellkündigung: Erima-Mitarbeiter fristlos entlassen wegen 80-Cent-Essenbon

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Fristlos entlassen wegen 80-Cent-Essenbon

12.02.2010, 09:31 Uhr | dpa / t-online.de/business

Auch bei der Essensausgabe in der Kantine lauern arbeitsrechtliche Fettnäpfchen. (Foto: Imago)

Auch bei der Essensausgabe in der Kantine lauern arbeitsrechtliche Fettnäpfchen. (Foto: Imago)

Es scheint, als reiße die Flut an Bagatellkündigungen einfach nicht ab: Wegen einer Essensmarke im Wert von 80 Cent hat ein 35 Jahre alter Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima aus Pfullingen seinen Job verloren. Ob die fristlose Entlassung rechtens ist, muss das Arbeitsgericht Reutlingen noch entscheiden.

Gütetermin gescheitert

Der Mann hatte den Essensbon in der Kantine für seine Lebensgefährtin benutzt. Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigte einen Bericht der Ulmer "Südwest Presse", wonach ein Gütetermin gescheitert sei. Das Gericht werde nun voraussichtlich im Mai über den Fall verhandeln, sagte sie. Im vergangenen Oktober war die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Konstanz vom Arbeitsgericht Radolfzell für rechtens erklärt worden, die an ihrem Arbeitsplatz im Altenheim sechs Maultaschen eingesteckt hatte.

Unternehmen argumentiert mit Vertrauensverlust

Im Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer tätigte 35-Jährige planmäßig vorgegangen sei und sich von einem Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe. Die Marken im Wert von 80 Cent stellten einen Zuschuss dar, jeder Mitarbeiter muss dazu allerdings noch einen bestimmten Betrag in bar bezahlen. Die Bons sind kontingentiert und mit dem Namen des Mitarbeiters versehen. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.

Umwandlung in ordentliche Kündigung abgelehnt

Die Anwälte des entlassenen Mitarbeiters meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung - wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere -, hätte auch eine Abmahnung ausgereicht. Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht entscheiden muss.


dpa / t-online.de/business  

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