
22.07.2010, 08:26 Uhr | Spiegel Online
Für die Bahn kommt es in diesem Sommer dicke. Erst das Hitze-Chaos in ICE-Zügen, nun das weitreichende Urteil eines Oberlandesgerichts: Die Richter erklärten einen Milliarden-Vertrag für nichtig, weil der Auftrag nicht ausgeschrieben war. Dem Konzern drohen herbe Einbußen im Regionalverkehr. Den "Pleiten, Pech und Pannen"-Sommer 2010 wird Rüdiger Grube so schnell nicht vergessen. Und als ob der Bahn-Chef mit dem ICE-Hitzechaos nicht schon genug Ärger hätte, gerät sein Unternehmen nun auch noch bei einem seiner lukrativsten Geschäfte unter Druck: dem üppig vergüteten Regionalverkehr.
Die Aufständischen sitzen im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Eigentlich hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Konzerntochter DB Regio bis 2023 mit dem Regionalverkehr in Ruhrgebiet und Umgebung beauftragt. Dafür bekommt die Bahn mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr. Doch am Mittwoch entschieden die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, dass Teile des Vertrages unwirksam sind. Die Begründung: Der Auftrag hätte ausgeschrieben werden müssen.
Was war passiert? Der VRR hatte der Bahn 2007 wegen Qualitätsmängeln die Zahlungen gekürzt. Dagegen klagte der Staatskonzern erfolgreich, der VRR musste Millionen Euro nachzahlen. Doch der trotzige Verkehrsverbund wollte die Summe nicht mit einem Mal bezahlen. Außergerichtlich einigte er sich mit dem Unternehmen. Dass die Bahn dabei auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtete, hatte allerdings weniger mit Großzügigkeit zu tun. Vielmehr verlängerte der VRR den ursprünglich bis 2018 laufenden Vertrag ganz nebenbei bis zum Jahr 2023. Unter der Hand und ohne Ausschreibung.
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Diesen dreisten Deal griffen zwei private Bahnunternehmen an: die Abellio Rail NRW, eine Tochter der niederländischen Bahn, und die britische Wersus Public Transport. Die Mini-Konkurrenten bekamen zunächst bei der Bezirksregierung in Münster Recht. Und nun, mit juristischem Segen, auch beim Oberlandesgericht Düsseldorf.
Auf Anfrage von Spiegel Online heißt es bei der Bahn nur: "Kein Kommentar." Dass der Konzern trotz der rheinischen Klatsche nicht in Depressionen verfällt, liegt daran, dass Unternehmenschef Grube noch hoffen darf. Die nordrhein-westfälischen Richter wollen ihre Entscheidung noch dem Bundesgerichtshof vorlegen. Sie gehen lieber auf Nummer Sicher, weil das Oberlandesgericht Brandenburg vor einigen Jahren in einem ähnlichen Fall anders entschieden hatte.
Ob das oberste deutsche Zivilgericht pro oder contra Wettbewerb entscheidet, ist zwar offen. Klar ist aber bereits, dass die Zeiten für die Bahn im Regionalverkehr deutlich härter werden. Also ausgerechnet in dem Geschäftsbereich, in dem das Unternehmen im vergangenen Jahr fast sieben Milliarden Euro umsetzte - und damit rund doppelt so viel wie im ständig in der Kritik stehenden Fernverkehr.
"Das Düsseldorfer Urteil hat eine große Bedeutung, weil es einen Präzedenzfall schafft", sagt Hermann Pünder von der Hamburger Bucerius Law School. "Bundesweit könnten Verträge zwischen regionalen Verkehrsverbünden und der Bahn von privaten Konkurrenten angegriffen werden, wenn die Aufträge nicht korrekt vergeben worden sind." Das ist eine Folge des Urteils.
Doch fast noch wichtiger: Um Rechtssicherheit zu haben, müssen die Verkehrsverbünde künftig alle Leistungen ausschreiben - und können den Auftrag nicht mehr einfach direkt an die Bahn vergeben. Für den Konzern könnte das dramatische Folgen haben: Er wird weniger Aufträge bekommen. Und diejenigen, die er erhält, werden schlechter bezahlt sein. Denn ein Prinzip der Marktwirtschaft funktioniert praktisch immer: Mehr Wettbewerb führt zu sinkenden Preisen.
Wie lukrativ allerdings die Aufträge per Direktvergabe sind, zeigt das Beispiel der Strecke Passau-München: Einst hatte die Bahn hier 8,50 Euro pro Schienenkilometer erhalten. Als der Abschnitt später ausgeschrieben wurde, gewann sie zwar erneut - allerdings mit einem Angebot von 0,75 Cent pro Kilometer. Also weniger als zehn Prozent der ursprünglichen Summe.
Die privaten Konkurrenten freuen sich bereits heute, dass sie der Bahn in Zukunft immer mehr Marktanteile abnehmen dürften. Clemens Antweiler, Vertreter der Düsseldorfer Kläger Abellio und Wersus, sagt: "Dieses Urteil bringt mehr Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr. Auch hier gelten die allgemeinen Wettbewerbsregeln, es gibt keine Sonderstellung für den Schienenverkehr mehr." Er sei zuversichtlich, dass auch der BGH zugunsten der Kläger entscheiden werde. Bahn-Chef Grube dürfte das anders sehen.
Quelle: Spiegel Online
Rainer schrieb:
am 22. Juli 2010 um 14:51:20
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Bahn/Privatbahn
die Strecken die im VRR von privaten Anbietern (Abellio) gefahren werden sind sauber, pünktlich und das Personal freundlich.
Es fahren ständig, auf einigen Strecken z. B. von Eurobahn, Sicherheitskräfte mit. Einzig was nützt die Ausschreibung und die verminderten Streckenpreise, der Verbraucher muss hohe Beförderungsgebühren zahlen.
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Heinz schrieb:
am 22. Juli 2010 um 13:29:08
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Bahn
Scheiß Privat Bahnen.
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Helvetier schrieb:
am 22. Juli 2010 um 13:10:02
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Rapider Zerfall der Infrastruktur
Da werden Abermilliarden weiß ich nicht wohin verschoben, nach Griechenland z.B. oder um den Euro zu
stützen oder Truppen im Ausland zu finanzieren, und die Infrastruktur hier in Deutschland zerfällt in einem rasenden Tempo zusehends (Krankenwesen, Gemeinden verarmen, mangelnde Kitaplätze, Schlaglöcher in den Straßen der Gemeinden, Ostdeutschland ist jezt bereits Brachland, usw.). Den Zerfall sehe ich schneller vor sich gehen als das Wachstum einer Pflanze!
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