10.03.2011, 10:10 Uhr | dpa-tmn, ciw/sia
Jobfrei bei Bahnstreiks? (Foto: imago)
Chaos durch den derzeitigen Lokführer-Streik: Wenn am Bahnhof mal wieder gar nichts mehr geht, würden zahlreiche Arbeitnehmer am liebsten zuhause bleiben - immerhin kommen sie ja vermutlich sowieso deutlich zu spät. Doch ganz so einfach ist das nicht. Mitarbeiter haben auch bei Streiks die Verpflichtung, rechtzeitig auf der Arbeit zu erscheinen.
Arbeitnehmer müssen auch bei einem Bahnstreik pünktlich sein. "Man darf also nicht einfach im Bett liegen bleiben und sagen: 'Es ist Streik, da kann ich ja eh nicht fahren'", erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. Um sich Ärger mit dem Chef zu ersparen, sollten Arbeitnehmer daher reagieren, sobald absehbar ist, dass sie zu spät kommen: "Der erste Schritt ist, dass man den Arbeitgeber anruft und Bescheid gibt", so Eckert.
"Wenn der Arbeitgeber um 8 Uhr Leute braucht, ich dann erst um 10 Uhr auftauche und um 17 Uhr Dienstschluss mache, kann der Arbeitgeber meinen Lohn kürzen", warnt auch Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart, anlässlich des in dieser Woche bevorstehenden Lokführerstreiks. Um am Streiktag gleich pünktlich bei der Arbeit zu sein, könnten sie zum Beispiel aufs Auto umsteigen.
In Ansprache mit dem Arbeitgeber lässt sich Eckert zufolge gewöhnlich eine Lösung finden. "Man kann ja zum Beispiel vereinbaren, dass man die Zeit nacharbeitet", schlägt der Experte vor. Können Arbeitnehmer wegen ausgefallener Züge gar nicht im Betrieb erscheinen, sollten sie zur Not einen Tag Urlaub nehmen, empfiehlt das Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vielleicht gebe es auch die Möglichkeit, einen Tag vom Home Office aus zu arbeiten.
Wer sich verspätet und sich nicht darüber mit dem Chef verständigt, riskiert auf jeden Fall finanzielle Einbußen. Im Arbeitsverhältnis gelte der Grundsatz "Zeit ist Geld". "Und wer zu spät kommt, kriegt für die versäumte Zeit kein Geld", erläutert Eckert. Erschienen Arbeitnehmer wegen eines Streiks zu spät im Job, rechtfertige das sogar eine Abmahnung.
In der Praxis dürfte aber kaum ein Chef so hart reagieren. "Normalerweise kommt das nicht vor - es sei denn, das ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt", sagt Eckert. So viele Arbeitgeber, die derart streng reagierten, gebe es nicht, in solch einer Situation seien die meisten Chefs recht großzügig, meint auch Bauer.
Arbeitnehmer tragen Eckert zufolge das sogenannte Wegerisiko. Kämen sie wegen Einschränkungen im Verkehr zu spät zur Arbeit, sei das ihr Problem und nicht das des Arbeitgebers. Beschäftigte müssten sich daher darauf einstellen, wenn Verzögerungen im Bahnverkehr absehbar sind. "Das heißt, man muss eben früher losfahren oder zum Beispiel das Auto statt der Bahn nehmen." Auch wer kein Auto hat, kann sich damit nicht herausreden. "Man kann ja Fahrgemeinschaften mit anderen bilden", so der Heidelberger Jurist.
Quelle: dpa-tmn
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