08.11.2011, 12:02 Uhr | AFP
Banken dürfen nicht ohne Einverständnis ihrer Kunden deren Kreditkarten gegen die eines anderen Anbieters austauschen. Entweder müssen die Kunden dem Wechsel zuvor zustimmen, oder sie können die Kreditkarte fristlos kündigen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mitteilte. Die Organisation hatte gegen die Commerzbank geklagt und bekam dafür vom Landgericht Frankfurt am Main Recht (Az.: 2-05 O 192/11).
Die Bank hatte ihren Kunden im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass die Visa-Karte gegen eine Mastercard ausgetauscht werde. Ein Hinweis in dem Schreiben auf die erforderliche Zustimmung oder ein Kündigungsrecht fehlte.
Das Landgericht wertete den Anbieterwechsel jedoch als eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung: "Die Festlegung des Kunden bei Vertragsschluss auf eine bestimmte Organisation würde ad absurdum geführt, könnte das herausgebende Institut jederzeit nach seinem Belieben eine diesbezügliche Änderung vornehmen", entschieden die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank die Klägerin nicht auf Paragraph 675g BGB hingewiesen habe. Dieser regelt, dass eine Änderung eines Vertrages rechtzeitig, also mindestens zwei Monate vorher, den Kunden mitgeteilt werden muss. Für den Fall, dass zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart wurde, dass es als Zustimmung gilt, wenn gegen die Änderung kein Protest erhoben wird, kann der Vertrag ohne Zustimmung des Kunden geändert werden.
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Quelle: AFP
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