10.05.2010, 11:09 Uhr
Die Banken sind seit Ende vergangenen Jahres nicht mehr dazu verpflichtet Kontonummer und Empfänger von Überweisungen zu überprüfen. Was also, wenn man versehentlich Geld an die falsche Person überweist? Die Bank muss recherchieren und das Geld zurückholen, doch das kann für den Kontoinhaber teuer werden.
Egal ob bei einer Online-Überweisung, am Terminal oder per Überweisungsbeleg, eine vertauschte Ziffer bei der Angabe der Kontonummer und schon kann die überwiesene Summe auf dem Konto des falschen Empfängers landen. „Denn wer jetzt aus Versehen Ziffern vertauscht, kann nicht mehr darauf zählen, dass die Bank den Fehler ausbügelt.“ erklärt Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung in Frankfurt. Dabei gilt eine neue EU-Richtlinie, die Bankgeschäfte in der Eurozone vereinheitlichen soll und die die Geldhäuser bereits im vergangenen Jahr in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen umgesetzt haben.
Hat man nun aber erst einmal versehentlich die falsche Nummer angegeben, bleibt zu hoffen, dass es einen Empfänger mit eben dieser Kontonummer gar nicht gibt und das Geld zurück auf das eigene Konto überwiesen wird. Gibt es den Empfänger, muss man auf dessen Ehrlichkeit hoffen. „Wer es jedoch mit unlauteren Zeitgenossen zu tun hat, muss sich selbst auf die Suche nach dem Kontoinhaber machen. Alternativ können die Kunden ihre Bank einschalten, damit diese sich bemüht, das Geld von dem Kontoinhaber zurück zu bekommen.“, so Max Herbst.
Und diese Recherche lassen sich die Banken gut bezahlen. In einer Untersuchung der FMH-Finanzberatung zeigte sich, dass alle der 36 überprüften Banken für diese Anstrengungen eine Gebühr erheben – und das nicht zu knapp. An der Spitze liegen laut FMH mit bis zu 35 Euro einige der PSD Banken und Sparda-Banken. Und auch die Privatbanken kassieren ordentlich ab. So verlangt nach Herbsts Worten die ING-DiBa zehn Euro, die Deutsche Bank 14,99 Euro, die Postbank 21 Euro und die Commerzbank 25 Euro. Kunden der Deutschen Kreditbank zahlen hingegen im Vergleich nur 2,50 Euro. Egal wie hoch der Obolus ausfällt – „diese Gebühren müssen die Kunden nicht nur im Erfolgsfall, sondern generell tragen, also auch dann, wenn sie ihr irrtümlich überwiesenes Geld nicht zurück bekommen“, erklärt Herbst.
Quelle: t-online.de
Willih schrieb:
am 16. Mai 2010 um 15:04:09
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Bankraub
Schon Berthold Brecht wußte zu sagen " was ist ein Bankraub gegen die Gründung einer Bank " und in der Tat sie nehmen
wo es irgend möglich ist .ohne jede Scham .
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Lobo schrieb:
am 12. Mai 2010 um 19:38:59
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Gebühren
Für ein lauwarmes Dankeschön arbeiten die Banken ganz bestimmt nicht,sonder mit unserem Geld und das bringt ihnen super
Gewinne.Ausser wenn sie sich verzocken,dann müssen wir Steuerzahler den armen Banken helfen.Da könnten wir ja auch Gebühren für verlangen,oder?
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HRW schrieb:
am 10. Mai 2010 um 23:07:23
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Gebühren
Danke EU, für was seid ihr eigentlich zu gebrauchen?
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