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Baurecht: Das ändert sich für Bauherren zum Jahreswechsel

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Bauen 2009: Das ändert sich für Bauherren

28.11.2008, 09:42 Uhr | cs

Neubauten sollen künftig Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren (Foto: imago) Neubauten sollen künftig Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren (Foto: imago)Energie ist ein knappes Gut. Deshalb müssen Bauherren beim Verkauf, Neubau oder einer Modernisierung gesetzliche Auflagen erfüllen. Anfang 2009 treten einige Neuerungen in Kraft. Denn die Bundesregierung will in Deutschland mehr Energie sparen, um so das Klima zu schützen. Vor allem eine Novellierung der "Energieeinsparverordnung" soll einen Beitrag zum 2007 beschlossenen Klimapaket leisten.

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Anforderungen steigen

"Die Energieeinsparverordnung (EnEV) soll Anfang 2009 durch eine Überarbeitung verschärft werden, um das Anforderungsniveau an Neubau und Häuser im Bestand zu verbessern", sagt Vera Moosmeyer vom Bauministerium in Berlin. Die vom Bundestag inzwischen gebilligte, aber vom Bundesrat noch nicht verabschiedete Änderung der EnEV sei ein Teil des vom Bundeskabinett im August 2007 beschlossenen Klimapakets. Eine weitere Verschärfung soll 2012 folgen.

Wichtiger Teil des Baurechts

Die EnEV ist seit 2002 ein wichtiger Teil des deutschen Baurechts. "Sie stellt unter anderem Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude, an bestehende Gebäude, aber auch an Gebäude, die modernisiert oder umgebaut werden sollen", sagt der Fachbuchautor Peter Burk, der für die Stiftung Warentest das Buch "Modernisieren und Energie sparen" geschrieben hat.

Energieausweis für Wohneigentum

 Unabhängig von der Novellierung der EnEV 2009 regelt laut Burk die geltende Energieeinsparverordnung 2007 schon die Bestimmungen zum Gebäudeausweis, sowohl für neu zu errichtende als auch für bestehende Gebäude. Einen Energieausweis müssen seit dem 1. Juli 2008 Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten vorlegen können. "Diese Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2009 auch für Besitzer von Wohngebäuden ab Baujahr 1966", sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren (VPB). Allgemein werde zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis unterschieden.

Unterschiede bei den Energieausweisen

"Beim Bedarfsausweis legt der Fachmann dem Energieausweis die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes zugrunde", erklärt Reinhold-Postina. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt würde. Der Verbrauchsausweis entstehe dagegen auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs.

Mögliche Wahlfreiheit

 Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten herrscht nach Angaben des Bauministeriums für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten gelte Wahlfreiheit, wenn entweder der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde - also die Wärmeschutzverordnung von 1977 beachtet werden musste - oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Andernfalls dürfen für solche Wohngebäude nur Bedarfsausweise ausgestellt werden.

Pflicht zu erneuerbaren Energien

 Ebenfalls ab Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei vielen Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren - also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Hausbesitzer können dabei zwischen verschiedenen Systemen wählen, so die Deutsche Energie Agentur (dena) in Berlin: zum Beispiel Holzpelletheizungen, thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder Wärmepumpen. Allerdings gibt es Alternativen zu Solaranlage oder Wärmepumpe - etwa dann, wenn das Haus noch besser gedämmt wird, als es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu kommen laut dena Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, wenn der Einsatz erneuerbarer Energien und ihre Alternativen technisch nicht möglich sind.

Mehr zum Thema:
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Quelle: dpa , dpa-tmn , t-online.de

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