AFP / T-Online
Gut abgesichert ins Eheglück (Foto: imago)Brautstrauß, Reis und Freudentränen - im Mai läuten die Hochzeitsglocken in Deutschland traditionell besonders oft. Damit nicht eines Tages die Alarmglocken schrillen, lohnt es sich trotzdem, frühzeitig zu schauen, was sich durch die Ehe etwa bei den Versicherungen ändert und wie Partner sich für den Ernstfall gegenseitig absichern können.
Oft sind zwei Policen überflüssig
Bei ihren Lebensversicherungen sollten Paare sich spätestens mit der Hochzeit gegenseitig absichern und den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen, empfiehlt der Bund der Versicherten. Geld lässt sich sparen, wenn Braut und Bräutigam eine Privathaftpflicht-Versicherung haben: Dann kann das Brautpaar den jüngeren Vertrag wegen Eheschließung kündigen - es sei denn, es handelt sich um eine Single-Versicherung. Auch bei der Hausratversicherung sind zwei Policen überflüssig und sollten durch eine gemeinsame ersetzt werden.
Nach Hochzeit auf Namenskorrektur achten
Bei Rechtsschutz-Versicherungen gilt ein Kündigungsrecht für Ehepaare, die jene Versicherungen mit dem geringerem Umfang kündigen können, um eine gemeinsame Versicherung zu nutzen. Schon für die Flitterwochen interessant ist die Frage, ob das frischgebackene Paar über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügt. Bei einer Namensänderung mit der Hochzeit müssen die Versicherungspolicen entsprechend korrigiert werden.
Heiraten und Steuern sparen
Ein Steuer-Check empfiehlt sich, weil Ehepaare gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Verheiratete Paare können damit gegenüber unverheirateten je nach Höhe ihres Einkommens erheblich Steuern sparen - vor allem, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.
Schon vorab an mögliche Krisen denken
Bei der Kontenführung sollten die Partner trotz Wolke sieben schon jetzt an mögliche Krisen denken - etwa an den Tod eines Partners oder eine Scheidung. Die Dresdner Bank empfiehlt, dass bei zwei berufstätigen Ehepartnern jeder sein eigens Gehaltskonto weiterführt und es für Miete, Einkäufe und Urlaub ein gemeinsames Haushaltskonto gibt. Das Finanzamt unterstellt nämlich bei Gemeinschaftskonten immer, dass jedem Partner die Hälfte gehört - es ist schwierig nachzuweisen, wem nun tatsächlich welcher Anteil gehört.
Spätere Rente im Auge behalten
Auch die Altersvorsorge sollten die Frischverheirateten nicht aus dem Blick verlieren. Um gezielt vorzusorgen, rät "Finanztest" zum Kassensturz, um die derzeitigen Fixkosten zu ermitteln und den Bedarf für die Rentenzeit abzuschätzen. Wichtig ist auch der Blick in die jährliche Renteninformation, denn von der Rente hängen auch die Hinterbliebenenrenten ab. Auch sollten Ehepaare klären, ob es Ansprüche auf Betriebsrenten gibt. Bei der Planung nicht vergessen werden dürfen Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben, die das Einkommen im Alter verringern. "Finanztest" empfiehlt, hierfür ungefähr 15 bis 30 Prozent Abzug einzurechnen.
Quelle: t-online.de
xicht schrieb:
am 16. Januar 2012 um 12:28:40
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Gibt's den keine
Scheidungsversicherung, die die Verfahrenskosten einer Scheidung abdeckt?
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