22.06.2009, 16:44 Uhr | oca
Kündigung Mietwohnung - Auf die Form kommt es an (Quelle: imago)Will ein Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis kündigen, schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Gleiches gilt, wenn die Vertragspartner einen Zeitmietvertrag abschließen. Das bedeutet nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin, dass die Erklärung oder der Vertrag nicht nur zu Papier gebracht, sondern auch eigenhändig unterschrieben werden müssen. Mündliche oder telefonische Kündigungserklärungen sind genauso unwirksam wie Kündigungen per Fax oder E-Mail.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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