05.08.2011, 13:51 Uhr | t-online.de
Wenn Privatpatienten Streit mit ihrer Krankenversicherung haben, können sie sich mit ihrem Anliegen zunächst an den Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung (PKV) wenden. Im vergangenen Jahr gab es 6000 Streitfälle, um die sich der Schlichter kümmern musste - eine Zunahme um knapp zehn Prozent und ein Höchststand, wie das "Handelsblatt" berichtete.
Seit 1. Januar 2011 ist nun Klaus Theo Schröder der Ombudsmann der privaten Krankenversicherer. Der frühere Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium löste Helmut Müller ab, der seine Tätigkeit nach drei Jahren aus Altersgründen aufgab. Der Ombudsmann wird zwar vom Verband der PKV ernannt und finanziert, arbeitet aber unabhängig und für die Versicherungskunden kostenlos.
Im Gegensatz zum Ombudsmann der Banken, dessen Entscheidung für die Bank verbindlich ist, kann der PKV-Ombudsmann nur Empfehlungen aussprechen. Das Versicherungsunternehmen muss sich daran nicht halten. Auf der Internetseite des Ombudsmannes (www.pkv-ombudsmann.de) heißt es aber: "In der Regel schließen sich die Versicherer der förmlichen Empfehlung jedoch an."
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Streit zwischen Versicherten und Unternehmen gibt es häufig, wenn Leistungen nicht erstattet werden. Viele Kunden klagten darüber, dass sie keinen Ersatz für Behandlungen mehr erhielten, die zuvor jahrelang bezahlt worden waren. Hier machen sich offenbar die Sparbemühungen der PKV-Unternehmen bemerkbar. Auch die lange Bearbeitungszeit der Erstattungen war ein Grund für Beschwerden beim Ombudsmann.
Eine Rüge des Schlichters handelten sich einige Versicherungsvertreter ein. Sie hatten Kunden Verträge unterschreiben lassen, die als unverbindliche Angebote getarnt waren.
Der Ombudsmann versucht, den Streit zu schlichten, bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Dieses steht dem Kunden jedoch auch nach der Entscheidung weiterhin offen. Die Einschaltung des Ombudsmanns ist deshalb ohne Risiko. Er kümmert sich außerdem, wenn es Probleme mit der privaten Pflegeversicherung gibt. Für Streitigkeiten mit Ärzten oder Krankenhäusern ist er dagegen nicht zuständig. Auch sollte sich der Kunde zunächst erfolglos bei seinem Versicherungsunternehmen beschwert haben, bevor er sich an den Ombudsmann wendet, da die Eingabe sonst abgelehnt werden kann.
Weil der Ombudsmann die Beschwerden nach ihrer Dringlichkeit und nicht nach Eingangsdatum sortiert, kann die Bearbeitungsdauer sehr unterschiedlich ausfallen. Als Mindestzeitraum werden sechs Wochen angegeben, weil zunächst immer die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wird. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag 2007 allerdings bei 26 Wochen.
Quelle: t-online.de
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