22.08.2011, 09:03 Uhr | t-online.de
Beitragsentlastungstarife sollen vor allem ältere Kunden entlasten (Foto: imago) (Quelle: imago)
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind in den vergangenen Jahren häufig deutlich stärker gestiegen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kunden mussten teils Steigerungen im zweistelligen Prozentbereich innerhalb eines Jahres verkraften. Das schürt bei vielen Versicherten die Sorge, sie könnten sich weiter steigende Prämien vor allem im Alter nicht mehr leisten, wenn das Einkommen wegen der Rente sinkt. Die Privatversicherer bieten deshalb seit einiger Zeit sogenannte Beitragsentlastungstarife mit höherem Rückstellungsanteil an. Dadurch soll der Beitrag später stabil bleiben oder sogar sinken. Es gibt aber auch Alternativen.
Die Entlastungstarife sind 2011 attraktiver geworden. Denn die Beitragsentlastungskomponente lässt sich zu 80 Prozent von der Steuer absetzen, zudem ist sie nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. Besonders interessant sind die Tarife für angestellte Privatpatienten, wenn der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss beteiligt. Dies tut er in der Regel dann, wenn die Prämie noch nicht den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht hat.
Für den Kunden stellt sich in diesem Zusammenhang aber die Frage: Soll die Versicherungsgesellschaft für mich Rückstellungen über einen Prämienzuschlag ansparen oder sollte ich das Geld lieber in eine private Rentenversicherung stecken oder es selbst gewinnbringend anlegen? Für disziplinierte Sparer und Menschen, die sich an den Kapitalmärkten auskennen, dürfte die Antwort klar sein. Hier muss lediglich die Rendite der Varianten verglichen werden.
Gelegentlich wird als Argument gegen die Beitragsentlastungstarife angeführt, dass die private Krankenversicherung durch eine politische Entscheidung abgeschafft werden könnte, wodurch das Vermögen der Kunden verloren ginge. Diese Möglichkeit ist allerdings extrem unwahrscheinlich. Zum einen wäre dann die nicht zu unterschätzende Frage der Krankenversicherung der Beamten ungeklärt. Zum anderen führt eine Auflösung privater Krankenversicherungen nicht zu einem plötzlichen Verschwinden von deren Vermögen.
Bereits in Tarifen ohne Beitragsentlastung bildet die PKV Rückstellungen für das Alter. Hinzu kommt ein zehnprozentiger gesetzlicher Zuschlag auf die Prämie, der im Jahr 2000 eingeführt wurde. Beide Rückstellungen werden verzinslich angelegt und bis zum 60. Lebensjahr erhoben. Dann beginnt die Entnahme zur Vermeidung von Prämiensteigerungen.
Rentner können auch die Möglichkeit nutzen, in den Standardtarif der PKV zu wechseln, der das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Dazu müssen sie allerdings zuvor mindestens zehn Jahre voll privatversichert gewesen sein. Der Standardtarif darf maximal den Höchstbeitrag der GKV kosten. Wenn Ehepaare oder Lebenspartner beide im Standardtarif versichert sind, zahlen sie zudem nur 150 Prozent, sofern das zu versteuernde Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Damit bieten sich Privatversicherten viele Möglichkeiten, die Prämien auch im Alter im Griff zu behalten.
Quelle: t-online.de
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