27.05.2010, 14:47 Uhr | t-online.de
Bei einer Berufsunfähigkeit liegt eine dauerhafte körperliche oder seelische Beeinträchtigung vor, welche zumeist durch Unfälle oder Krankheiten verursacht wurde. Berufsunfähige Personen können ihren angelernten Beruf nicht mehr ausüben.
Berufsunfähige Personen können ihren angelernten Beruf grundsätzlich nicht mehr ausüben. Allerdings können die Betroffenen ein anderes Arbeitsverhältnis aufnehmen. Dieses muss lediglich ihrer geistigen und körperlichen Verfassung entsprechen. Der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit besteht darin, dass Betroffene gar keinen Beruf mehr ausüben können.
Berufsunfähige Personen können nur unter erschwerten Umständen ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen. Da der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, besitzt der Betroffene praktisch keine verwendbare Ausbildung mehr. Gegen eine Berufsunfähigkeit können sich Selbstständige, Arbeitgeber und Arbeitnehmer versichern. Der Schadensfall tritt generell immer dann ein, wenn der Versicherte mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Grundsätzlich wird über eine solche Versicherung automatisch die Erwerbsunfähigkeit mitversichert. Teilweise werden die Kosten auch von der Rentenversicherung übernommen. Dabei werden jedoch nur Personen berücksichtigt, welche vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Die Kosten werden auch nur dann übernommen, wenn der Betroffene täglich nicht mehr als sechs Stunden arbeiten kann. Betroffene Personen bekommen von der jeweiligen Institution finanzielle Unterstützung, bis diese wieder ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen können. Das Arbeitsamt bezahlt regelmäßig Umschulungen und Weiterbildungen.
Statistiken belegen, dass insbesondere Personen mit psychischen Beschwerden betroffen sind. Psychische Erscheinungen treten oftmals schleichend auf. Körperliche Beschwerden können auch schlagartig auftreten. Eine Berufsunfähigkeit wird bei Betroffenen durch einen Arzt festgestellt. Dabei bestehen der Staat und Versicherungsgesellschaften in der Regel auf ein Gutachten eines eigenen Arztes.
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Quelle: t-online.de
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