26.05.2010, 14:00 Uhr
Die Betriebliche Altersversorgung ist eine Leistung des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmern Zahlungen bei Invalidität, im Alter oder im Todesfall verspricht. Seit 2002 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung können allerdings je nach Vereinbarung entweder allein durch den Arbeitgeber, durch den Arbeitnehmer oder von beiden Parteien getragen werden. Die gesetzliche Regelung zur betrieblichen Altersversorgung findet sich im Betriebsrentengesetz. Arbeitgebern stehen grundsätzlich verschiedene Durchführungswege offen.
Einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktzusage. Wird dieser Weg gewählt, verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmern im Alter, bei Tod oder Invalidität eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente zu überweisen. Diese auch als Betriebsrente bezeichnete Leistung wird vom Arbeitgeber selbst finanziert und in Eigenverantwortung an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Um Arbeitnehmer vor der Insolvenz ihres Arbeitgebers und somit dem Verlust der betrieblichen Altersversorgung zu schützen, müssen Arbeitgeber in diesem Fall Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein leisten, der im Insolvenzfall die Rentenzahlungen übernimmt.
Die Pensionskasse ist eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist ein nicht-staatliches Unternehmen, welches die Beiträge des Arbeitnehmers (zum Beispiel durch Gehaltsumwandlung) oder des Arbeitgebers sammelt und das hierbei erzielte Vermögen verwaltet. Beiträge, die an die Pensionskasse überwiesen werden, gehören grundlegend zum Arbeitslohn, sind aber bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl steuer- wie auch sozialversicherungsfrei.
Die Direktversicherung ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherung, die dem Arbeitnehmer als Versicherten Leistungen im Alter, bei Tod oder bei Arbeitsunfähigkeit bietet. Auch bei der Direktversicherung sind die Beiträge bis zur oben genannten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer können so beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld steuerbefreit anlegen, auch die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen als Direktversicherung ist möglich.
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Quelle: t-online.de
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