18.07.2011, 13:51 Uhr | dapd
Betrunken am Steuer: Die Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen (Foto: imago) (Quelle: imago)
Wer auf dem Weg von oder zur Arbeit betrunken einen Unfall baut, ist nicht über seinen Arbeitgeber versichert. Das gelte auch dann, wenn dieser den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert habe, entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Montag veröffentlichen Urteil.
In dem Fall ging es um einen Familienvater aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg, der 2007 nach der Arbeit in einer Eisengießerei mit dem Auto tödlich verunglückte. Er war mit einem Blutalkoholgehalt von 2,2 Promille stark betrunken. Die Berufsgenossenschaft lehnte daher eine Entschädigung der Hinterbliebenen ab. Dagegen klagte die Frau des Mannes, da im Betrieb Alkohol während der Arbeit üblich sei und Vorgesetzte auch selbst Alkohol mitgebracht hätten.
Das Gericht gab jedoch der Berufsgenossenschaft recht. Alkoholmissbrauch stelle eine eigenverantwortliche Schädigung dar, hieß es zur Begründung. Die Fahruntüchtigkeit sei die einzige Unfallursache.
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Quelle: dapd
Demokrat schrieb:
am 19. Juli 2011 um 11:20:58
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bei Alkohol im PKW keine Unfall-Rente
Das ist logisch , gerecht und konsequent- Punkt. Daß man Leute die alkoholisiert Verbrechen oder
Unfälle begingen noch einen Bonus gab
ist eine grober Fehler gewesen. ( mindere Zurechnungsfähigkeit) Wer unter
Alkohol Mist baut sollte noch zusätzlich bestraft werden. Weil Genuss
von Alkohol und Teilnahme am Verkehr ist - vorsätzliche Gefährung anderer
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mariposa schrieb:
am 18. Juli 2011 um 20:44:42
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Alkohol
Zuerst müssen Partner und Kinder unter einem Alkoholiker leiden...hat er sich (und womöglich auch andere) dann in betrunkenem
Zustand zu Tode gebracht gibt´s noch nicht mal Geld für die geschundenen Hinterbliebenen. Tja, wer den Schaden hat...drum prüfe wer sich ewig bindet...
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Nordlicht schrieb:
am 18. Juli 2011 um 16:52:27
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Tragisch, aber...
Dieser verdammte Alkohol, bringt nur Schaden sonst nichts. Es sterben so viele Menschen durch die Wirkung des A. und die
Solidargemeinschaft muss dafür draufzahlen. Dieser Fall ist tragisch, aber Alkohol gerät ja nicht wie Schunpfen ins Blut sondern man muss schon selbst die Hand anlegen. Mein Vorschlag: Steuer um den Faktor 10 erhöhen und den Krankenkassen bzw Rehaeinrichtungen geben.
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