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BFH-Präsident hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

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Neuer BFH-Präsident hält Erbschaftssteuer für verfassungswidrig

02.11.2011, 08:08 Uhr | dapd, t-online.de - new

Kritik an der unterschiedlichen Behandlung der Steuerarten (Quelle: imago)

Kritik an der unterschiedlichen Behandlung der Steuerarten (Quelle: imago)

Mit der Reform der Erbschaftsteuer sollten vor allem Betriebe, die an Kinder vererbt werden, steuerlich entlastet werden. Das löbliche Ansinnen schafft allerdings eine Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, hält die Erbschaftsteuer deshalb in dieser Form für verfassungswidrig.

"Ich bin fest überzeugt, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der neuen Erbschaftsteuer befassen muss - entweder über eine Richtervorlage oder über Verfassungsbeschwerden von Steuerpflichtigen", sagte der höchste deutsche Finanzrichter dem "Handelsblatt". Mellinghoff hat am 31. Oktober seine Ernennungsurkunde erhalten.

Erhebliche Ungleichbehandlung der Vermögensarten

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil aus dem Jahr 2007 eine Reform der Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2009 erzwungen. Allerdings führt auch das neue Recht zu einer erheblichen Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten. So kann Betriebsvermögen heute weitgehend steuerfrei vererbt werden, während bei der Übertragung von Geldvermögen an Geschwister bis zu 43 Prozent Steuer fällig werden.

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Der Online-Auftritt des "Handelsblatts" zitiert den neuen Präsidenten wie folgt: "Ich plädiere dafür, dass der Gesetzgeber sich der Sache annimmt und das Verfahren in einem Gesetz eindeutig regelt, damit endlich Rechtssicherheit für derartige Fälle geschaffen wird." Eine solche Überprüfung würde Klarheit bringen, "was der Staat überhaupt machen darf." Eine derartige rechtliche Betrachtung des Ankaufs habe durch ein Gericht bislang noch nicht stattgefunden.

Skepsis bei der Vermögensteuer

Auch bei der Vermögensteuer zeigte sich Mellinghoff laut "Handelsblatt" skeptisch. Eine derartige Besteuerung werfe vor allem die Frage auf, "wie sie den hohen administrativen Aufwand bewältigen sowie Gleichheitsaspekte berücksichtigen und vor allem auch eine gleichheitsgerechte Umsetzung gewährleisten wollen." Auch Turbulenzen an Aktienmärken könnten zu Problemen bei der Bewertung und Erhebung des angesammelten Vermögens führen: "Binnen weniger Tage kann sich ein nennenswerter Teil des Vermögens in Luft aufgelöst haben."


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Quelle: t-online.de , dapd

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Kommentare (135)

zum Forum

Thema: "BFH-Präsident hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig"

Zyniker schrieb: am 1. November 2011 um 18:47:51
(3) (25) Erbschaftsteuer
Wo liegt das Problem? Die zukünftig Sterbenden (zu denen gehören wir alle) sollen einfach ihren schnöden Mammon per
Testament oder letztem Willen auf so viele Schultern verteilen, dass keine Steuer für die Erben anfällt - wenn nicht, muss man davon ausgehen, dass eine Doppelbesteuerung vom Erblasser gewünscht war!
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Sanisurfer schrieb: am 1. November 2011 um 18:13:27
(5) (13) Erbschaftssteuer
Maik, deinen Kommentar finde ich super.Aber das wahr schon immer so in Deutschland denen es gut geht die Jammern am
ärgsten.Aber ein altes Sprichwort sagt:Wer jammert dem kann geholfen werden.
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Bürgerin@Pfiff schrieb: am 1. November 2011 um 18:07:07
(18) (5) Erbschaftssteuer
Einverstanden mit der Diagnose Kluft zwischen arm und reich zu groß. Aber warum? Und seit wann ganz besonders? Als ich ins
Berufsleben trat war Arzt, Studienrat, Anwalt u.ä. Berufe die gleiche "Liga". Heute liegen da Lichtjahre z.T. dazwischen! Ich habe bei einem Anwalt schon einmal (Streitwertsache) 5000 Mark für einen läppigen Brief bezahlt, den ich "für umme" ständig als Beamter schreiben muss: Elternbrief, Information für Presse etc. Manche Kreise haben total abgehoben!!!
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