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BGH: Abschlussgebühr für Bausparvertrag ist rechtens

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BGH: Abschlussgebühr für Bausparvertrag ist rechtens

06.02.2011, 12:29 Uhr | dapd

Bundesgerichtshof: Eine Abschlussgebühr bei Bausparverträgen ist rechtens (Foto: imago)

Bundesgerichtshof: Eine Abschlussgebühr bei Bausparverträgen ist rechtens (Foto: imago)

Bausparkassen dürfen weiter bei Vertragsbeginn eine Abschlussgebühr verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Wirksamkeit der Klausel bestätigt. Damit blieb die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen initiierte Musterklage gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall ohne Erfolg. Die Verbraucherorganisation sah in der Provision in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme eine unangemessene Benachteiligung der Neukunden. Wie bereits die Vorinstanzen lehnte der BGH die Klage jedoch ab. Die Abschlussgebühr sei nicht zu beanstanden. Sie liege sogar "eher im Interesse der Bauspargemeinschaft", so der Vorsitzende Ulrich Wiechers in der Urteilsverkündung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Musterprozess gegen den Branchenführer Schwäbisch Hall angestrengt. Wie alle Bausparkassen verlangt die Bausparkasse von jedem Neukunden Abschlussgebühren in Höhe von einem Prozent der Vertragssumme. Bei einer Bausparsumme von 30.000 Euro werden also 300 Euro Provisionszahlung fällig. "Der Neukunde zahlt die Kosten für seine eigene Anwerbung", sagte der Prozessvertreter der Verbraucherzentrale Peter Wassermann. Vor allem ist der Verbraucherorganisation ein Dorn im Auge, dass die Abschlussgebühren stets in voller Höhe anfallen. Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtanspruchnahme des Bauspardarlehens ist keine Rückzahlung oder Herabsetzung möglich.

Gewinne würden ohne Abschlussgebühren einbrechen

Unstreitig war in der mündlichen Verhandlung zwischen Schwäbisch Hall und den Verbraucherschützern, dass die Abschlussgebühren für die Bausparkassen hohe finanzielle Bedeutung haben. Schwäbisch Hall gab in der mündlichen Verhandlung an, dass die gesamte Branche jährliche Abschlussgebühren von 900 Millionen Euro einnimmt. Würden die Provisionen als unangemessene Benachteiligung der Kunden untersagt, würden die Gewinne der Bausparkassen erst einmal völlig einbrechen. Auch Rückzahlungen könnten im Falle eines Erfolgs der Klage fällig werden.

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Quelle: dapd

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Kommentare (2)

zum Forum

Thema: "BGH: Abschlussgebühr für Bausparvertrag ist rechtens "

Wobbel schrieb: am 11. Dezember 2010 um 16:33:24
(0) (0) Provison Bausparverträge
BAUSPAREN = legalisierter Betrug

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Bausparer schrieb: am 8. Dezember 2010 um 12:11:17
(0) (0) Provision für Bausparverträege
Auch ich bin darauf hereingefallen und durfte für die Tatsache , dass ich der Bausparkasse mein sauer
verdientes Geld überlasse eine horrende Gebühr zahlen , die die Verzinsung fast auffrisst. Nie wieder Bausparvertrag, es gibt schönere Möglichkeiten sein Geld zum Fenster raus zu werfen. Man bindet sich nur längerfristig und hat doch keinen Vorteil davon. Das höchstrichterliche Urteil ist ein Hohn , eine Verarschung der Verbraucher !
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