
13.01.2011, 13:38 Uhr | Financial Times Deutschland
Viele Schrottimmobilien brauchten nicht die versprochenen Mieten ein (Foto: imago)
Mit kreditfinanzierten Eigentumswohnungen haben viele Anleger seit den 90ern ein finanzielles Desaster erlebt. Geschädigte haben nun Chancen auf Schadenersatz. Denn nach Ansicht der Richter wurden sie arglistig getäuscht.
Der sogenannte Schrottimmobilienskandal bekommt dank eines günstigen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) eine positive Wende. Am Dienstag (11.01.2011) gaben die Karlsruher Richter gleich elf Geschädigten recht. Sie dürfen "unter anderem eine Bausparkasse auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe in Anspruch nehmen", hieß es in einer nach dem Urteil veröffentlichten Mitteilung des Bankensenats des BGH. Mit der Bausparkasse ist die Badenia gemeint, welche meist die überteuerten Wohnungen finanziert hatte. Sie gehört inzwischen zum Generali-Konzern.
Die Vermittler des Finanzierungsmodells erhielten hohe Provisionen. Sie bekamen dabei nicht nur die im Vertrag ausgewiesenen Vergütungen, sondern weitere versteckte Prämien von mehr als 20 Prozent. Darin sah der BGH jetzt eine "arglistige Täuschung der Anleger" und damit eine "Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung".
Die Grundsatzentscheidung ist für alle vergleichbaren offenen Fälle relevant. In der gestrigen Verhandlung regte der Richter an, dass sich die Badenia mit den verbliebenen Geschädigten vergleicht, um einen Schlussstrich unter das Kapitel zu ziehen.
In den 90er-Jahren wurden Tausende von Immobilienanlagen mit dem Lockmittel der steuerlichen Förderung angeboten. Dabei spielte die Badenia oft eine unrühmliche Rolle. So verkauften etwa zwei Vermittlerfirmen, die nach Angaben von Anlegeranwälten systematisch mit der Bausparkasse zusammengearbeitet haben, mehr als 8000 Eigentumswohnungen als Kapitalanlage - überwiegend an Privatpersonen mit niedrigem Einkommen. Das Kreditvolumen belief sich nach Konzernangaben auf insgesamt 550 Millionen Euro. Die Badenia finanzierte den in der Regel völlig überhöhten Kaufpreis. Die Vermittlerfirmen schickten Drückerkolonnen los, die vor allem mit einer vermeintlichen Steuerersparnis um Käufer warben. Sie gaben vor, dass sich die Investition über die Steuerersparnis und die Miete praktisch von selbst finanziere.
Diese Rechnung ging meist nicht auf, die Käufer blieben auf ihren Schrottimmobilien sitzen und mussten den Kredit weiter abstottern. Denn die Schrottimmobilien waren zudem weitgehend fremdfinanziert. Banken und Bausparkassen verdienten jahrelang prächtig an den Zinsen.
Nach Schätzungen des Heidelberger Rechtsanwalts Hans Witt, der rund 100 Bausparkassenopfer vertritt, gibt es etwa 10.000 Kunden der Badenia-Bausparkasse, die in den 90er-Jahren Schrottimmobilien erworben haben. Interessenvertreter der Käufer vermuten, dass rund 7000 Eigentumswohnungen im Zusammenspiel zwischen der mittlerweile insolventen Dortmunder Firma Heinen & Biege und der Badenia vermittelt und finanziert wurden. Deutschlandweit geht es nach Schätzungen um 300.000 Schrottimmobilienfälle mit einem Schaden von insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro.
Bezeichnend für die Eigentumswohnungskäufe war, dass der Käufer die Immobilie, die sich meist in Ostdeutschland, Hamburg oder im Ruhrgebiet befand, nie gesehen hat. Oft meldeten die Gesellschaften, welche die Mietgarantien zugesichert hatten, bald nach dem Verkauf Konkurs an. Die Wohnungen stammten vielfach aus den Beständen der ehemaligen gewerkschaftseigenen Wohnungsbaugesellschaft Neue Heimat, die Ende der 80er in einem Skandalsumpf untergegangen war.
Die Immobilienbesitzer fühlten sich übers Ohr gehauen und begannen zu Tausenden zu klagen. In den ersten Instanzen verloren sie meist. Erst in den vergangenen drei Jahren wendete sich teilweise das Blatt. 2007 wies der Bundesgerichtshof nach, dass die Badenia eng mit der Immobilienfirma zusammengearbeitet hatte und wusste, was dort ablief. Die Bausparkasse hatte das immer bestritten. Als endgültiger Durchbruch im Sinne der Geschädigten galt das Urteil des BGH von Juni 2010 zur Klage einer Frau auf Schadensersatz. Auf diese Entscheidung verwiesen auch am Dienstag die Richter.
Damals befanden sie, dass die Klägerin von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war (Az.: XI ZR 104/08). Badenia müsse der Frau somit Schadensersatz zahlen.
Die BGH-Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Berufungsurteil: Das Landgerichts Lübeck hatte die Klage zunächst abgewiesen (Az.: 5 O 128/05), das Oberlandesgericht Schleswig der Frau im Berufungsverfahren im März 2008 aber recht gegeben (Az.: 5 U 57/06). Im Kaufvertrag habe die Gesellschaft die Provisionen der Vermittler als viel zu niedrig angegeben, so das Argument. Die Eigentumswohnung sei somit überteuert gewesen, und der Kauf müsse daher rückabgewickelt werden, sagten die Richter im Urteil von Juni 2010 weiter.
Bei den am Dienstag verhandelten elf Fällen handelt es sich um Parallelverfahren. In acht Fällen hob der BGH-Senat die Berufungsurteile auf und verwies die Sachen zur weiteren Klärung an die jeweiligen Berufungsgerichte zurück. Diese wiesen die Schrottimmobilienkäufer damals mit ihren Schadensersatzforderungen zurück. Es zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Badenia mit neuen Argumenten versuchen will, die neuen Verfahren doch noch zu gewinnen.
In drei Verfahren beraumte der BGH-Senat wegen schwebender Vergleichsverhandlungen der Parteien zunächst einen Verkündungstermin an, "um den Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Vergleichsverhandlungen abzuschließen", hieß es am Dienstag in der Pressemitteilung aus Karlsruhe.
Quelle: Financial Times Deutschland
Mike Kent schrieb:
am 14. Januar 2011 um 18:41:45
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Hiervor habe ich ...
schon Anfang der Neunzigerjahre gewarnt und zwar nicht nur vor der Badenia, sondern auch vor dem AWD und anderen
Abzockern. Als ich leitend bei der Volksfürsorge war, da forderte ich meine Mitarbeiter auf, die Finger von derartigen "Anlagen" zu lassen. Die Badenia arbeitete seinerzeit verstärkt mit der Vofü (heute Generali-Gruppe) und der Commerzbank zusammen. Ich wurde u. a. deshalb entlassen. Schlimm, dass sich einige Menschen dadurch sogar das Leben nahmen!
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Claasje van Wetschewell schrieb:
am 14. Januar 2011 um 15:55:19
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Schrottimmobilie
Die "Anleger" sind doch selbst schuld. So etwas passiert i.d.R. wenn Dummheit und Geldgier aufeinandertreffen.
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horst hetzer schrieb:
am 14. Januar 2011 um 11:06:15
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wenn das foto ein beispiel
für schrott-immos sein soll, dann sagen mir die schüsseln auf den balkonen schon einiges über die
mieterstruktur. damit kann man auch kein geld verdienen. in bonn werden sie die ehemaligen wohnungen von regierungsbeamten nicht mal mit drei monatsmieten rabatt los wegen der schüssel-eigentümer, die in den bauten inzwischen wohnen. tsstsstss...
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