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BGH kippt Gebühr für Darlehenskonten

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BGH kippt Gebühr für Darlehenskonten

05.07.2011, 18:57 Uhr | dapd

Viele Gebühren von Banken sind illegal (Foto: imago)

Viele Gebühren von Banken sind illegal (Foto: imago)

Schon wieder verbietet die Justiz eine umstrittene Bankgebühr. Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Privatkunden für ein Darlehenskonto bei der Bank grundsätzlich keine Gebühren mehr bezahlen. Mit dem Urteil hatte die Klage eines Verbraucherschutzverbandes Erfolg, die Klausel in den Geschäftsbedingungen wurde für unwirksam erklärt. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 388/10)

Kontogebühr wegen Baudarlehen kassiert

Für ein Baudarlehen hatte der Bankkunde monatliche Zins- und Tilgungsraten zu leisten. Die Bank verbuchte den ordnungsgemäßen Eingang der Zahlungen auf einem entsprechenden Darlehenskonto, über das der Kunde jedoch keine Auszüge erhielt. Zum Jahresende wurde dem Darlehensnehmer lediglich eine Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt. Die Kontoführungsgebühr betrug monatlich zwei Euro.

Konto dient nur Abrechnungszwecken der Banken

Der Bankensenat des BGH entschied jetzt, dass die Kontogebühr eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstelle. Die Kontoführung erfolge "ausschließlich zu eigenen Abrechnungszwecken" der Bank. Der Kunde könne seine Zahlungsverpflichtungen dagegen dem Vertrag oder Zins- und Tilgungsplan entnehmen. Auch die Jahresbescheinigung für das Finanzamt rechtfertige die Gebühr nicht. Nach dem eindeutigen Wortlaut werde das Entgelt für die Kontoführung erhoben und nicht für die Bescheinigung.

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Endgültige Entscheidung durch den BGH

Die Frage war bislang umstritten. Während das Oberlandesgericht Stuttgart die Gebühr für Darlehenskonten als angemessen beurteilt hatte, war das vom Oberlandesgericht Karlsruhe verneint worden. Mit dem jüngsten Urteil des BGH steht nun rechtskräftig fest, dass bei Darlehensverträgen eine Kontoführungsgebühr nicht vereinbart werden kann.

Diese Gebühren dürfen Banken damit nicht mehr erheben. Auch andere Gebühren hatten die Richter zuletzt untersagt. Vor kurzem waren zwei Gerichtsurteile rechtskräftig geworden, die vielen Kunden Geld-zurück-Chancen eröffnen.


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Quelle: dapd

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Kommentare (22)

zum Forum

Thema: "BGH kippt Gebühr für Darlehenskonten"

juttadoris schrieb: am 10. Juni 2011 um 11:27:06
(1) (1) Bankgebühren
Warum eigentlich immer Bankgebühren?? Jeder Dienstleister langt doch zu, z.B. Anwälte, Notare (Portoauslagen meist 10,-/20,--
Euro bei einem Brief, Saftige Stornogebühren bei Reisen, Flugbuchungen, etc.etc. etc. Komisch hier, ohne Banken läuft doch nichts in der Welt, also, tiefer hängen.
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Ingelore schrieb: am 9. Juni 2011 um 09:08:33
(1) (0) haudegen
Das versteht kein Mensch, das Gegenteil ist doch der Fall. Bei Darlehnshergabe,id.R.langfristig, refinanziert sich die Bank
laufzeitkongruent bzw.nimmt die billigen Spar-/Festgeldeinlagen oder Sparbriefe zur Refi.Wenn vor 5 Jahren ein Kredit zu 7%herausgelegt wurde,dann wurde die Refi immer billiger,d.h.soweit nicht laufzeikongruent,heute nur noch 1-2% Refikosten,also die Marge wurde immer grösser. So einfach ist das, wie wärs mal mit einem VHS Kurs?
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consultant schrieb: am 8. Juni 2011 um 22:43:55
(1) (0) Gebührenberatung
Wenn die Bank mich schon nicht berät, berate ich halt die Bank mit Ideen für Gebühren. Z: B: Türbenutzung, Laufen auf
dem Bodenbelag, Nutzung der Beleuchtung, Stehen in der Warteschlange, Anschauen von Werbung, die Berechnung der Kontoführungsgebühren, Energiezuschlag für die Bankautomaten usw. Auf Wunsch berate ich gerne weiter. Auch nach Geschäftsschluss
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