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BGH: PKV darf Gewalttätern und Betrügern kündigen

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PKV darf Gewalttätern und Betrügern kündigen

07.12.2011, 16:52 Uhr | AFP, dpa

Justitia: BGH urteilt zu PKV-Kündigungen (Quelle: dpa)

Justitia: BGH urteilt zu PKV-Kündigungen (Quelle: dpa)

Eigentlich dürfen private Krankenversicherungen (PKV) ihren Kunden nicht kündigen - noch nicht einmal, wenn sie ihre Beiträge nicht zahlen. Aber jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Ausnahmen zugelassen: Falls Klienten gewalttätig gegen Mitarbeiter der Versicherung werden oder etwa Rezeptbetrug begehen, müssen sie mit Rauswurf rechnen. Die Betroffenen müssen sich dann eine andere Versicherung suchen, die sie zum Basistarif annehmen muss (Az.: IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11).

Im ersten der Fälle hatte der Besitzer einer Abfallverwertungsanlage Krankentagegeld bezogen und einen Mitarbeiter der Versicherung bei einem Kontrollbesuch mit einem Bolzenschneider angegriffen. Die Versicherung kündigte ihm daraufhin den gesamten Vertrag, einschließlich der Pflegeversicherung.

Pflegeversicherung kann weiterhin nicht gekündigt werden

Laut Urteil ist die Kündigung privater Krankenversicherungen in solchen Fällen zulässig, weil sich die Betroffenen an eine andere Versicherung wenden können, die sie im Basistarif aufnehmen muss. Kündigungen von Pflegeversicherungen seien dagegen unzulässig, da es dafür keinen Basistarif gebe.

Im zweiten Verfahren hatte sich der Versicherte rund 3800 Euro durch falsche Medikamentenabrechnungen erschwindelt. Auch er durfte außerordentlich gekündigt werden.

Kündigungsschutz in der privaten Krankenversicherung

Das Gesetz schließt die Kündigung von Krankenversicherungen, mit denen eine Versicherungspflicht erfüllt wird, grundsätzlich aus. Damit soll verhindert werden, dass der Betroffene ganz ohne Krankenversicherung dasteht. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist jede Person mit Wohnsitz im Inland verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen, wenn sie nicht anderweitig - etwa über die gesetzlichen Krankenkassen - versichert ist.


Quelle: AFP , dpa , t-online.de

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Kommentare (9)

zum Forum

Thema: "BGH: PKV darf Gewalttätern und Betrügern kündigen"

HE schrieb: am 10. Dezember 2011 um 09:12:35
(18) (0) PKV darf Betrügern u. Gewalttätern kündigen
Was für die PKV gilt müsste auch für die GKV gelten, denn auch dort wird die Solitarität
überstrapaziert, denn die arbeitende Bevölkerung und BFA- Rentner müssen zahlen, doch wer nicht arbeitet .... zahlt nicht... aber nutzt die GKV oft aus. Bin der Ansicht, dass nur Kinder u. Jugendliche bis 18 J Beitragsfrei sein sollten, außerdem sollten die Kasse bei Alkohol (Koma.Trinken) nicht mehr zahlen darf. Denn es gibt viele Kranke , die wirklich Hilfe brauchen u. da zahlt die Kasse nicht.
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Paul schrieb: am 9. Dezember 2011 um 19:21:30
(10) (1) PKV-Betrüber
Dazu gehört auch wer nicht bezahlt. Absoluter Rausschmiss ist richtig.

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mp schrieb: am 8. Dezember 2011 um 15:36:26
(16) (2) @Uli @Wutbürger
Auf diese Links-Beschimpfungen hab ich gerade gewartet. Egal ob Atomausstieg, Stuttgart 21 oder andere Themen. Hier wird
jeder, der sich kritisch äußert beschimpft als Linker, Arbeitsloser, Schmarotzer usw. Nein, hier äußern sich auch Leute, die nicht links stehen und zudem arbeiten und Steuern zahlen. Und das „Schmarotzerparadies“ nutzen doch besonders die aus, die Niedriglöhne zahlen, welche dann vom Staat aufgestockt werden müssen.
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