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BGH rettet Auto vor Pfändung

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BGH rettet Auto vor Pfändung

22.02.2010, 14:22 Uhr | dpa, AFP

Der BGH schützt wichtigen Familienbesitz vor Pfändung, wenn dieser zum Unterhalt der Familie unverzichtbar ist (Foto: imago) Der BGH schützt wichtigen Familienbesitz vor Pfändung (Foto: imago)Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wichtigen Familienbesitz vor Pfändung geschützt. Dies gilt etwa für Autos, die für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigt werden. Dazu zählt auch für Wagen, die der unverschuldete Ehepartner zur Berufsausübung braucht. Welcher Ehegatte den zu pfändenden Gegenstand für die Fortsetzung seiner Arbeit benötige, könne nicht entscheidend sein, so die Richter. (AZ.: VII ZB 16/09)

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Schulden sollten zwangsvollstreckt werden

Im konkreten Fall sollten bei einer Frau Schulden in Höhe von rund 2500 Euro zwangsvollstreckt werden. Die Frau ist erwerbsunfähig und bezieht nach BGH-Angaben eine kleine Rente. Sie lebt mit ihrem Mann und drei Kindern in einem Dorf. Der Ehemann ist in der Kreisstadt beschäftigt. Für die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück benötigt er sein Auto, das aber auf die Schuldnerin zugelassen ist. Die Gläubigerin beauftragte daher die Gerichtsvollzieherin, das Auto zu pfänden, was diese ablehnte.

BGH schränkt Urteil ein

Nach dem Weg durch die Instanzen wies der BGH die Forderung nach Pfändung des Autos nun endgültig zurück. Begründung: Das Auto dient dem Unterhalt der Familie und sei unverzichtbar. Die Familie wohne so abgelegen, dass es für den Ehemann unzumutbar sei, öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zu nutzen. Die Richter schränkten jedoch ein, dass ein Auto für die tägliche Fahrt zur Arbeit nicht erforderlich sei, wenn der Arbeitnehmer in "zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel" benutzen könne. Das sei aber in diesem Fall wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung in dem ländlichen Gebiet nicht der Fall.


Quelle: AFP , dpa , t-online.de

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Kommentare (9)

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Till E. schrieb: am 20. Februar 2010 um 11:31:16
(0) (0) Pfändungsschutz
Alle wichtigen Sachen werden erst einmal auf Mutti o.a. sicherungsübereignet.Kombiniert mit einer Gütertrennung ist schon
viel getan.Das ist bei d.Gründung eines Betriebes Usus.Trotz alledem.Wer seine Schulden bezahlen kann,der soll es auch gefälligst tun.Sonst ist das Betrug.
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Barbara schrieb: am 20. Februar 2010 um 09:55:15
(0) (0) Auto
Wieso soll einem bei Schulden das Auto gepfändet werden ? Ich wohne auch auf dem Land und brauche mein Auto. Das ist ein alter Golf von
16 Jahren. Der hat keinen Wert mehr beim Gerichtsvollzieher. Ausserdem bezahl ich den aus meinen Hartz 4 Bezügen.
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Manuela schrieb: am 20. Februar 2010 um 09:49:35
(0) (0) Paul
Das mit dem Auto klappt auch ohne das Urteil. Ich habe auch ein Auto als Hartz4 Empfänger,und bei mir war auch schon der
Gerichtsvollzieher. Da ist nichts zu pfänden. Auto läuft auf meinen Freund und PC und Flachbildfernseher stehen bei meiner Nachbarin. Clevernis ist in Deutschland gefragt.
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