Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

BGH stärkt Verbraucherrechte bei Bankkarten-Missbrauch

...

BGH stärkt Verbraucher bei Bankkarten-Missbrauch

20.01.2012, 09:12 Uhr | AFP

BGH stärkt Bankkunden den Rücken (Quelle: dpa)

Vorsicht beim Geldabheben am Automaten (Quelle: dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Missbrauch ihrer Bankkarten an Geldautomaten erheblich gestärkt. Banken müssen ab sofort nachweisen, dass missbräuchliche Abhebungen mit der Originalkarte erfolgte, um von Konteninhabern Schadenersatz fordern zu können, wie der BGH in einem nun verkündeten Urteil (AZ: XI ZR 370/109)entschied.

Skimming ist keine Fahrlässigkeit

Das Gericht verwies zur Begründung darauf, dass nur beim Abheben mit der Originalkarte davon ausgegangen werden kann, dass Karte und Geheimnummer fahrlässig gemeinsam aufbewahrt worden waren.

Nicht von Fahrlässigkeit ausgegangen werden könne hingegen beim sogenannten Skimming, wenn die Täter Kopien der Karten herstellen.

Partner-Angebot
Jobs in der Bankenbranche
Jobs in der Bankenbranche (Foto: dpa)

Aktuelle Stellenangebote für Filialleiter, Kundenberater, Buchhalter und Absolventen in Ihrer Wunschregion finden.

Jobsuche starten

Knackpunkt Aufbewahrung von PIN und Karte

Der BGH entschied überdies, dass Klauseln, wonach Konteninhabern bis zum Eingang der Verlustmeldung nur mit maximal 50 Euro haften, auch bei "schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten" gelten. Der Kunde muss in diesem Fall also auch nicht mehr Geld zahlen, wenn er Karte und PIN zusammen im Portemonnaie aufhebt.

Geld durch Kartenkopie abgehoben

Im aktuellen Fall waren vom Konto des Beklagten unter Nutzung seiner PIN in einer Nacht sechs Mal je 500 Euro abgehoben worden. Die Bank war deshalb der Ansicht, der Mann habe Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Wirtschaft
Neue Betrugsmasche: Vorsicht PIN-Diebstahl!

Böse Falle am Bankautomaten: Beim Skimming filmen Betrüger mit Mini-Kameras die PIN von arglosen Bankkunden. zum Video

Laut BGH spricht zwar der "erste Anschein" für diese Annahme. Dies gelte aber nicht, wenn das Geld mit einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie abgehoben wurde. Die Bank müsse deshalb den Einsatz der Originalkarte beweisen.


Quelle: AFP , t-online.de

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"BGH stärkt Verbraucherrechte bei Bankkarten-Missbrauch" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "BGH stärkt Verbraucherrechte bei Bankkarten-Missbrauch" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (48)

zum Forum

Thema: "BGH stärkt Verbraucherrechte bei Bankkarten-Missbrauch"

Hasi schrieb: am 30. November 2011 um 12:21:02
(15) (4) @kludi
"Denken" heißt bei Ihnen also pauschal, "dem Bürger und nicht dem Kapitalisten helfen" ? Und
"Rechtsprechung" heißt dementsprechend das gleiche ??? Gehen Sie BITTE wieder rechtzeitig zurück ins Heim, bevor Ihr Betreuer die Notschlachtung anordnet ! Lesen Sie bitte Ihren Kommentar auch den anderen Heimbewohnern vor, damit die auch was zum Lachen haben.
mehr Kommentar melden

Reimund schrieb: am 30. November 2011 um 12:19:39
(5) (0) PIN im Portemonnaie hier eine kleine Hilfee
hab aufgrund der vielen PIN's die ich mir inzwischen merken muss, die Nummern im Handy
gespeichert als (Vor) Pantasienamen möglichst mit Vorwahl und als Rufnummer die PINZudem begrüße ich das Urteil,weil die Banken...wie ein anderer Kommentator richtig formuliert.....durch ihre Personaleinsparung mir dieses System aufgezwungen wurde. Paradox aber Wahr.Eine Bescheinigung über einen Kontostand Null und nix mehr Dispo kostet mind.20,- Das nenn ich Kundennähe !?
mehr Kommentar melden

rebell schrieb: am 30. November 2011 um 12:15:06
(4) (0) Urteil ist gut
trotzdem eine Frage: Alle deutschen Banken versichern, dass ausschließlich mit der Originalkarte in Deutschland, (Frankreich,
Österreich) Geld abgehoben bzw. bezahlt werden kann. Bei mir wurde mal Geld eingezogen, trotzdem ich nachweislich meine Karte bei mir hatte und an dem besagten Tag arbeiten war und nirgends bezahlt habe.. Nach einem Jahr hatte ich mein Geld zurück
mehr Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Große Schuhvielfalt
Neue Frühlings-Trends von zalando.de

Die neue Frühlingskollektion von Topmarken: tolle Schuhe, Mode u.v.m. - Versand gratis. mehr

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Sexy Kleider & Röcke
Kleider und Röcke für sexy Kurven - von happysize.de

Tolle Kurven perfekt in Szene gesetzt: zauberhafte Damenmode bis Größe 60. zum XXL-Special


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Eurozone steckt in "Hochrisiko-Situation"
Die Wirtschaft in der Eurozone droht weiter abzurutschen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Eindringliche Warnung der OECD. mehr

Bundesliga drohen chaotische Zustände
Die Fans stürmen den Platz - Herthas Lell versteht die Welt nicht mehr. (Quelle: imago)

Termin-Desaster durch Skandalspiel? mehr


Anzeigen

Anzeige

Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige