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BGH-Urteil: Schausteller fürchten Musikgebühren

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BGH-Urteil: Schausteller fürchten Musikgebühren

29.12.2011, 16:26 Uhr | dpa, dapd

Schon in zwei Wochen öffnen die Weihnachtsmärkte. (Quelle: dapd)

Schon in zwei Wochen öffnen die Weihnachtsmärkte. (Quelle: dapd)

Überall in Deutschland werden derzeit Glühweinbuden und Bühnen für Weihnachtsmusik montiert. Doch die Betreiber der Stände befürchten im schlimmsten Fall eine stumme Weihnachtsmarktsaison. Ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) treibe die GEMA-Gebühren in teils unbezahlbare Höhen, warnt der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, Albert Ritter.

GEMA erstreitet höhere Gebühren

Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die die Gebühren einzieht, hat vor dem BGH die höchstrichterliche Bestätigung der seit 2006 erhobenen, höheren Berechnungsgrundlagen erstritten. Zuvor hatte es darum jahrelange Auseinandersetzungen gegeben.

BGH: Gesamte Veranstaltungsfläche für Berechnung maßgebend

Die Richter entschieden, dass die GEMA bei Weihnachtsmärkten und Straßenfesten die Vergütung für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen darf. Geklagt hatten Veranstalter aus Bochum und Münster, die nur die beschallte Fläche vor der Bühne zur Berechnungsgrundlage nehmen wollten. Allein in Bochum ergaben sich aus der vom Gericht gebilligten Berechnungspraxis fünfstellige GEMA-Nachforderungen.

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Die Musik präge die ganze Veranstaltung, nicht nur die Fläche vor der Bühne, schon weil die Besucher ständig herumgingen und damit immer andere vor der Bühne seien, urteilten die BGH-Richter. Eine pauschale Berechnung sei auch aus Gründen der Praktikabilität bei der Berechnung geboten, entschied das Bundesgericht (Az. I ZR 125/10 und I ZR 175/10). Die Klage der Veranstalter wurde abgewiesen.

Schaustellerverband: Märkte bald unrentabel

Doch die befürchten nun horrende Gebühren: Im Einzelfall könne das dazu führen, dass Musik auf den Märkten unrentabel werde, sagte Albert Ritter. Zwar könne etwa ein Karussellbetreiber den Eintritt erhöhen. Doch müsse er dann damit rechnen, dass weniger Gäste kämen.

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"Die GEMA muss überlegen, was sie tut. Stumme Weihnachtsmärkte können auch nicht ihr Interesse sein", sagte Ritter. In seiner Branche arbeiten etwa 5000 Kirmes- und Weihnachtsmarktbetriebe mit insgesamt 45.000 Beschäftigten.

Schausteller überfordert?

"Die Komponisten der Lieder haben ihren Lohn verdient", sagte Ritter, "das kann aber doch nicht für Nebenstraßen, Eingänge, Parkplätze und Toiletten gelten". Mit dem Urteil würden die Schausteller überfordert, nur um der GEMA die Abrechnung zu erleichtern. "Wir stehen mit dem Rücken zur Wand."

GEMA: "Mit uns kann man immer reden."

GEMA-Sprecher Peter Hempel betonte, stumme Märkte seien überhaupt nicht das Ziel. Andererseits müssten die Komponisten auch ihr Geld bekommen. Betreiber sollten vorab mit der GEMA reden. Häufig seien die Kosten viel geringer als nach irgendwelchen Internettabellen vermutet. Falls Feste schlecht besucht würden, könnten die Lizenzkosten nachträglich auch verringert werden. "Mit uns kann man immer reden."

2011 hatte die Schaustellerbranche insgesamt stabile Besucherzahlen von etwa 170 Millionen Menschen erreicht. Die Gewinne gingen laut Ritter aber insgesamt in den Keller. Große Fahrgeschäfte seien aus Kostengründen schon kaum mehr unterwegs. Der Geschäftsführer des Verbandes, Frank Hakelberg, sagte, die Schausteller wollten das Gespräch mit der GEMA über eine Lösung suchen.

Sollten die beiden Parteien eine Lösung finden, können sich die Besucher auch in diesem Jahr auf die gewohnte weihnachtliche Stimmung mit der passenden Musik auf den Weihnachtsmärkten freuen.


Quelle: dapd , dpa

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