27.12.2010, 13:04 Uhr | t-online.de/business
Bildungsurlaub? Was Mitarbeitern zusteht. (Foto: imago)
Es ist Ihr gutes Recht: Arbeitnehmern stehen pro Jahr sage und schreibe fünf Tage bezahlter Extraurlaub zu – allerdings nur, um sich weiterzubilden und nicht, um faul am Strand zu liegen. Sie haben Ihren Bildungsurlaub noch nicht in der Tasche? Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Antrag beim Chef richtig stellen.
Bildungsurlaub ist eine feine Sache: Berufliche und politische Weiterbildung an fünf Tagen im Jahr – und das auch noch bei voller Lohnfortzahlung. Ein echter Extraurlaub also. Schade nur, dass diese Regelung nicht einheitlich für alle Bundesbürger gilt.
Denn Bildungsurlaub ist Ländersache und nicht bundesweit geregelt. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Dort müssen Mitarbeiter individuelle Absprachen mit dem Chef treffen. Wohl dem also, der in einem der anderen zwölf Bundesländer arbeitet. Dort gilt nämlich der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub – doch auch der ist sehr unterschiedlich.
Während in Berlin laut bildungsurlaub.info alle Beschäftigten einen Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren haben, sind in Nordrhein-Westfalen Auszubildende, Beamte und Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten von dem Anspruch ausgenommen. Deswegen lohnt es sich, in einer der Online-Datenbanken wie etwa bildungsurlaub.info den eigenen Anspruch genau zu prüfen.
Generell gilt allerdings: Bei der Fortbildung muss ein so genannter Mindestnutzen für den Arbeitgeber dabei herausspringen. Rein private Workshops schließt das dementsprechend aus. Außerdem müssen die Fortbildungen nach den gesetzlichen Vorgaben anerkennungsfähig sein. Geregelt ist das im Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Bevor Sie mit Ihrem Anliegen zum Chef gehen, sollten Sie aber unbedingt folgende Punkte geklärt haben: Haben Sie ein Seminar gefunden, das Ihren Interessen entspricht und zugleich mit Ihrem Beruf zu tun hat? Ist das Seminar offiziell als Weiterbildung anerkannt? Sind Sie fest angemeldet? Passt der Termin in die betriebliche Urlaubsplanung? Ist Seminarbeginn frühestens in sechs Wochen? Ansonsten ist die Ankündigungsfrist beim Arbeitgeber eventuell zu kurz.
Und jetzt – nicht lange warten! Denn Bildungsurlaub verfällt in der Regel, wenn er nicht bis zum Ende eines Jahres beantragt wird. Dabei gelten zwei Ausnahmen: Erstens, wenn der Antrag auf Extraurlaub unbegründet abgelehnt wurde und zweitens, wenn Sie die Übertragung in das Folgejahr beantragen.
Doch darf der Chef den Antrag auf Bildungsurlaub so einfach ablehnen? Nein – er muss berechtigte Gründe dafür haben. Diese könnten laut bildungsurlaub.de sein: „nicht eingehaltene Fristen, Zweifel am Mindestnutzen für den Arbeitgeber oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt“.
Und wer zahlt nun die Kosten für den Bildungsurlaub? Der Mitarbeiter. Fortbildung, Reisekosten und etwaige Übernachtungen müssen die Arbeitnehmer selbst übernehmen. Der Betrieb hingegen zahlt den Lohn des Beschäftigten während des Bildungsurlaubs weiter. Doch es kann sich lohnen, beim Chef wegen einer Kostenübernahme nachzufragen. Oftmals übernehmen Firmen Weiterbildungen teilweise oder sogar komplett, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Arbeit des Mitarbeiters stehen.
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