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Bofrost-Gründer Boqoui klagt ohne Erfolg gegen Erscheinen in Reichenliste

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Bofrost-Gründer klagt ohne Erfolg gegen Erscheinen in Reichenliste

07.04.2011, 12:28 Uhr | dapd, dpa, bv

Bofrost: Gründer will nicht auf Reichen-Liste erscheinen (Foto: imago) (Quelle: imago)

Bofrost: Gründer will nicht auf Reichen-Liste erscheinen (Foto: imago) (Quelle: imago)

Der Gründer des Tiefkühl-Lieferdienstes Bofrost, Josef Boquoi, will nicht auf der Liste der 100 reichsten Deutschen geführt werden, die vom "Manager Magazin" erstellt wird. Mit einem geschätzten Vermögen von 950 Millionen Euro hatte die Zeitschrift den Unternehmer auf Platz 92 gesetzt. Weil Boquoi dadurch sein Recht auf Privatsphäre verletzt sieht und außerdem die Zahlen bestreitet, kam es am Mittwoch vor dem Landgericht München zu einem Prozess, bei dem schwere Geschütze aufgefahren wurden. Bereits einen Tag später allerdings wurde die Klage abgewiesen.

"Im Grunde ist das eine Neidliste - Tüchtigkeit wird bestraft, typisch deutsch!", echauffierte sich etwa Boquois Anwalt Christian Schertz. "Der einzige Grund ist Sensationsgier. Ich will auch durchs Schlüsselloch gucken!"

Doch das Gericht sieht das anders. "Natürlich schaut man da rein, weil man neugierig ist", räumte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner ein. Aber das sei gar nicht der entscheidende Punkt. Die Gesellschaft müsse wissen und "darüber diskutieren, wo sind die großen Vermögen? Wie wurden sie geschaffen? Wie geht jemand damit um?" Damit folgte er dem Argument von Verlagsanwalt Konstantin Wegner, über Reiche dürfe und müsse berichtet werden, weil ein großes Vermögen Macht und Einfluss in der Gesellschaft bedeute.

"Das wird ein Grundsatzprozess"

Boquois Anwalt Schertz hatte schon vor der Verhandlung befürchtet, "dass wir es in der ersten Instanz nicht schaffen werden". Und hinzugefügt: "Wir ziehen das durch bis zum BGH. Das wird ein Grundsatzprozess." Das erwartet auch die Kammer. "Wir betreten hier Neuland", sagte Richter Steiner und bedankte sich bei Schertz, dass er die Unterlassungsklage in München eingereicht habe: "Ich meine das ernst, das wird sehr interessant. Es gibt keinen Präzedenzfall."

Jede Familie kenne Bofrost, "wir waren auch mal Kunde", sagte der Richter zur Einführung launig. Boquoi habe es mit seinen tiefgekühlten Lebensmitteln zu Wohlstand gebracht, inzwischen sei er ein älterer Herr.

"Genau", rief Schertz: Boquoi lebe inzwischen sehr zurückgezogen und müsse es nicht mehr hinnehmen, mit seinem angeblichen Vermögen "in irgendwelchen Hitparaden aufzutauchen". Da werde nur "die Aufmerksamkeit Krimineller geweckt". Die Verlegerfamilien Augstein, Burda, Mohn tauchten in den Listen ihrer eigenen Zeitschriften nicht auf, "die sind da sehr empfindlich".

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Große Vermögen sind keine reine Privatsache

Aber das Gericht blieb dabei, dass Vermögen ab einer bestimmten Größe "von der Privat- in die Sozialsphäre" übergehen. Deshalb konzentrierte sich Schertz auf die angegeben 950 Millionen Euro: "Das ist unwahr. Die Zahlen stimmen einfach nicht!"

Doch auch bei diesem zweiten Punkt droht ihm eine Abfuhr. Denn das Magazin bezog sich unter anderem auf Boquois Anteile am Konzern und betonte, dass es sich bei der Vermögensangabe um eine Schätzung handelt. Weil Boquoi diese Tatsachenbehauptung bestreitet, liegt die Beweislast jetzt bei ihm: "Er müsste nachweisen, wie viel er hat. In der Beweisaufnahme muss er die Hosen runterlassen", sagte Richter Steiner ungerührt.

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Anwalt sieht das Ende des Rechtsstaats

Anwalt Schertz reagierte empört: Wer falsche Presseberichte über sein Vermögen nicht hinnehmen wolle, müsse alles offenlegen? Da nähere sich "das Ende des Rechtsstaats". Das wiederum fand der Richter gar nicht witzig.

Seinem Vorschlag, das Magazin könnte Boqouis Vermögen in der nächsten Liste auf 600 Millionen Euro schätzen und den Prozess so mit einem Vergleich zu beenden, folgte der Anwalt nicht. Schertz will durch alle Instanzen gehen. Ob das wirklich im Interesse seines Mandanten sei, fragte der Richter: "So lange das Verfahren dauert, kommen noch drei 'Manager-Magazine' raus." Wann die Kammer ihr Urteil fällt, ließ er offen.

Der Streisand-Effekt

Mit seiner Klage war Boquoi möglicherweise nicht gut beraten. Denn zum einen gibt es von ihm keine aktuellen Fotos mehr, sodass sein Recht auf Privatsphäre ausreichend gewahrt sein dürfte. Zum anderen wird durch den Prozess nun erst recht Aufmerksamkeit auf ihn und die Reichenliste gelenkt.

Dies wird als Streisand-Effekt bezeichnet, seit die US-Schauspielerin Barbra Streisand 2003 versuchte, ein Luftbild ihres Strandhauses zu verbieten. Ohne die 50-Millionen-Dollar-Klage wäre vermutlich unbekannt geblieben, dass sie die Besitzerin ist. Denn insgesamt hatte der Fotograf Kenneth Adelman 12.000 Fotos von der kalifornischen Küste gemacht und es gar nicht speziell auf das Streisand-Haus abgesehen.

Gericht weist Klage bereits einen Tag später ab

Beim zweiten Termin an diesem Donnerstag erklärte Richter Steiner nun, es gebe ein berechtigtes öffentliches Interesse an Vermögen, die mehrere hundert Millionen oder gar Milliarden Euro umfassten - und ihrer Herkunft. Er wies die Klage ab. Der Streit um die Frage, was Medien über die finanziellen Verhältnisse der Reichen der Republik verraten dürfen, dürfte damit in die nächste Runde gehen, wenn Klägeranwalt Schertz seinen Worten Taten folgen lässt.


Quelle: dapd , dpa , t-online.de

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Kommentare (13)

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Thema: "Bofrost-Gründer Boqoui klagt ohne Erfolg gegen Erscheinen in Reichenliste"

Sternenzivilisation schrieb: am 19. April 2011 um 21:01:05
(2) (0) Schon eigenartig !
Schon seltsam, das aus den DM Vermögen plötzlich dasselbe Euro Vermögen wird !!!! Wie bei Faber Lotto : Aus den 500
Millionen DM Vermögen war es plötzlich 500 Millionen Euro, also 1 Millarde DM !! Woher kamen denn plötlich die anderen 500 Millionen DM ??? Ganz einfach : Indem man die Leute aufs widerlichste mit Gewinnversprechen weiter VERARSCHT hat !!! Und Konzenbosse lassen Mittarbeiter weiter unterbezahlt schuften............... Das rechnet sich !!!
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Insider schrieb: am 8. April 2011 um 13:14:02
(2) (0) mal so,.....mal so?!
.....habe eine Zeit bei Bofrost gearbeitet. Erbsen-Jupp, wie er genannt wird, hatte 2010 persönliche Probleme
damit, dass er nicht in der Liste der reichsten Deutschen erwähnt wird. Wat den nu?
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pokerle schrieb: am 7. April 2011 um 21:32:28
(2) (1) Josef Boquoi
...nun denn, sicherlich hat er das Recht auf Privatsphäre. Er ist einer der reichsten in Deutschland. Kein Mensch hat das Recht
so abfällig über diesen Mann zu reden. Rund 3000 Mitarbeiter allein in BRD bietet er ein berufl. Zuhause. Wenn man ihm nachsagt er würde Leute ausbeuten, so stimmt dies definitiv nicht. (Übertarifliche Entlohnung und sämtliche Sozialleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) Feinkost-Produkte der Oberklasse kosten Geld und gesunde Ernährung ist wichtiger denn je.
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