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Investmentbanker verklagen Commerzbank vergeblich
21.10.2009, 15:39 Uhr | dpa, dpa-AFX
Investmentbanker der übernommenen Dresdner verklagten die Commerzbank (Foto: dpa)Im Streit um höhere Bonuszahlungen sind 13 Investmentbanker der Dresdner Bank vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main gescheitert. Alle Klagen wurden abgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Die Banker hatten von der Commerzbank, die die Dresdner Bank inzwischen übernommen hat, zwischen rund 30.000 und 450.000 Euro zusätzliche Zahlungen für das Jahr 2008 verlangt. Damit wären die Bonuszahlungen bis zu 90 Prozent höher ausgefallen. (Az.: 14 Ca 2235/09 u. a.)
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Dresdner zahlte versprochene Boni nicht
Die klagenden Banker hatten sich vor Gericht auf ein Schreiben berufen, in dem die Bank im November vergangenen Jahres satte Bonuszahlungen für 2008 in Aussicht gestellt hatte. Als jedoch Anfang dieses Jahres bekannt wurde, dass das Unternehmen ein Minus von rund 5,7 Milliarden Euro eingefahren hatte, wurden die Bonuszahlung auf zehn Prozent des ursprünglichen Betrages herabgesetzt.
Banker forderten volle Summe
Die Banker vertraten vor Gericht die Auffassung, dass es sich bei dem Schreiben der Bank um eine rechtsverbindliche Zusage gehandelt habe und die Differenz deshalb gezahlt werden müsse. Das Gericht schloss sich dem jedoch nicht an. Das Schreiben der Bank sei nur eine Information über die geplante Vorgehensweise bei Boni-Zahlungen ohne verbindlichen Charakter gewesen.
Bank durfte angekündigte Summen herabsetzen
Die spätere Herabsetzung der Bonuszahlungen sei deshalb rechtlich nicht zu beanstanden und müsse von den Arbeitnehmern akzeptiert werden. Der Rechtsanwalt der beklagten Bank hatte bereits in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Bonuszahlungen jeweils an das wirtschaftliche Gesamtergebnis sowie die Arbeitsleistung des einzelnen Mitarbeiters gekoppelt gewesen sei.
Commerzbank in ähnlichem Fall verurteilt
Vor einer Woche hatte das Gericht dagegen die Commerzbank dazu verurteilt, weitere 1,5 Millionen Euro Abfindung an einen ausgeschiedenen Investmentbanker zu zahlen. Der Mitarbeiter arbeitete für eine Konzernsparte, die der Commerzbank Milliardenverluste bescherte. Trotzdem dürfe die Commerzbank die Abfindung nicht einbehalten und diese mit dem bereits gewährten Bonus verrechnen, urteilte das Gericht. Grund dafür sei, dass aus dem Arbeitsvertrag des Wertpapierexperten nicht hervorgehe, dass der Bonus an die wirtschaftliche Entwicklung des Instituts gekoppelt und der Verlust der Wertpapiersparte daher ohne Bedeutung gewesen sei.
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Quelle: dpa
, dpa-AFX
, t-online.de
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