"Bayerisches Bier" darf auch künftig nur aus Bayern kommen. (Quelle: imago)"Bayerisches Bier" darf nur aus Bayern kommen. Die entsprechende Eintragung als geschützte geografische Herkunftsangabe ist rechtmäßig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Offen blieb aber, ob die niederländische Bavaria-Brauerei trotzdem ihre Biere weiter mit dem Namen "Bavaria" verkaufen darf. (Az: C-343/07)
Ranking - Bier-Quiz- Sind Sie ein Bier-Profi?
Harte Kämpfe um "Bayerisches Bier"
Der Bayerische Brauerbund hatte 2001 die Bezeichnung "Bayerisches Bier" als sogenannte geschützte geografische Angabe eintragen lassen. Seitdem geht der Brauerbund in mehreren EU-Ländern gegen die Bavaria-Brauerei vor. Umgekehrt meinen die Niederländer, "Bayerisches Bier" hätte wegen der älteren Bavaria-Markenrechte gar nicht geschützt werden dürfen.
Keine "Gattungsbezeichnung"
Doch der Schutz ist gerechtfertigt, urteilte der EuGH: Das Ansehen des bayerischen Biers komme von seiner Herkunft. Der Begriff sei auch nicht zu einer allgemein verwendeten "Gattungsbezeichnung" geworden, wie dies etwa bei dem ursprünglich aus Pilsen kommenden Pils der Fall ist.
Nationale Gerichte entscheiden im Einzelfall
Nach dem Luxemburger Urteil bedeutet dies allerdings nicht automatisch das Aus für Bavaria. Die Niederländer dürften ihre bereits seit 1925 verwendete und seit 1947 geschützte Marke weiter benutzen, wenn die Marke in gutem Glauben eingetragen wurde und die Verbraucher nicht über die Herkunft des Produkts täusche. Darüber sollen jeweils die nationalen Gerichte entscheiden. Auch eine Vorlage des deutschen Bundesgerichtshofs ist bereits beim EuGH anhängig.
Schutz vor Trittbrettfahrern
Für den Bayerischen Brauerbund ist das Glas nach dem Urteil dennoch halb voll, nicht halb leer. "Mit seinem Urteil stärkt der EuGH erneut das kulinarische Erbe Europas und stellt 'Bayerisches Bier' in eine Reihe mit anderen traditionellen regionalen Spezialitäten wie Champagner, Parmaschinken, Südtiroler Speck und Nürnberger Bratwürste", erklärte der Präsident des Brauerbunds, Michael Weiß. Das Urteil sei ein "Meilenstein" insbesondere für den Export von bayerischem Bier. Auch der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner begrüßte die Entscheidung. Sie schütze bayerisches Bier vor Nachahmern und Trittbrettfahrern in ganz Europa, erklärte Brunner in München.