
18.11.2011, 12:44 Uhr | Financial Times Deutschland
Halten Selbstständige Aktien oder Fonds im Betriebsvermögen, können sie ohne Verkauf vorab eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren aktuellen Kurs vornehmen. Mehrere Finanzgerichte akzeptieren das bei Kursrückgängen ab 20 Prozent, was zu einer Minderung des zu versteuernden Gewinns führt. Die Finanzverwaltung fordert hingegen Verluste von mehr als 40 Prozent. Der Streit um die Höhe der Teilwertabschreibung ist Thema beim BFH (Az.: I R 89/10, I R 7/11 und I R 61/11).
Quelle: Financial Times Deutschland
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