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Versichertenbund kritisiert private Anbieter
23.12.2009, 13:15 Uhr | AP
Kritisiert hohe Prämien und geringe Renditen: Thorsten Rudnik vom BdV (Foto: BdV/Dreyling)Der Bund der Versicherten (BdV) hat scharfe Kritik an den privaten Krankenversicherern (PKV) geübt, weil deren Beiträge im kommenden Jahr um bis 30 Prozent steigen. Die hohen Steigerungsraten seien von der PKV selbst verschuldet, weil sie ihre Tarife falsch kalkuliere, sagte BdV-Vorstand Thorsten Rudnik. So würden die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bei der Tarifgestaltung nicht mit einbezogen.
PKV-Kunden können den Tarif wechseln
Außerdem nutzten die Versicherer veraltete Sterbetafeln und berücksichtigten nicht die gestiegene Lebenserwartung. "Junge Leute werden mit Billigtarifen in die PKV gelockt, ältere Versicherte müssen später mit enormen Beitragssteigerungen die Zeche zahlen", kritisierte Rudnik. Er empfiehlt Betroffenen, sich bei ihrem Versicherer nach günstigeren Tarifen mit vergleichbarem Leistungsumfang zu erkundigen. Die Anbieter seien zur Auskunft verpflichtet, und die Kunden hätten das Recht, ohne Wartezeiten in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
enditen sinken weiter
Schwierig ist die Lage laut BdV auch für Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen. So beträgt die Durchschnittsrendite bei Lebensversicherungen inklusive Garantieanteil und Überschussbeteiligung derzeit im Schnitt noch 4,4 Prozent mit weiter sinkender Tendenz. Ein Grund dafür ist, dass die Aktienquote bei den Versicherungen mittlerweile nur noch fünf bis sechs Prozent beträgt. "Die Versicherer werden immer vorsichtiger, sie haben auch den jüngsten Börsenboom verschlafen, und das lässt die Rendite der Kunden weiter schrumpfen", sagte Rudnik.
Hoffen auf Rückzahlung
Besonders hart treffe das auch Millionen privat Rentenversicherte. Ihnen würden oftmals überhaupt keine Überschüsse ausgezahlt. "Die einstmals prognostizierten Renten sind nur noch ein hohles Versprechen", kritisierte Rudnik. Aussicht auf Rückzahlungen gibt es für diejenigen, die nach Mitte 2001 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und sie danach gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg können sie wegen unwirksamer Klauseln auf mehr Geld hoffen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, allerdings sollten Kunden ihren Versicherer zu einer Neuberechnung auffordern, empfiehlt Rudnik. Wenn das nichts bringt, sollte man Beschwerde beim Ombudsmann der Versicherer einlegen, denn dadurch wird die Verjährung unterbrochen.
Quelle: dapd
, t-online.de