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Hartz-IV-Empfänger werden nicht mehr überwacht
04.06.2009, 16:08 Uhr | cs/sky
Die Bundesagenturen dürfen Hartz-IV-Empfänger überwachen (Foto: ddp)Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird künftig auf die Observierung von Hartz-IV-Betroffenen verzichten. Ein entsprechender Passus in einer Dienstanweisung solle gestrichen werden, teilten das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur in einer gemeinsamen Erklärung mit. Man sei sich einig, "dass Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden". Schon bisher seien solche Überwachungen nicht gängige Praxis gewesen und nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Dennoch bleibe die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch gesetzlicher Auftrag der BA.
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Proteste der Erwerbslosen
Das Erwerbslosenforum Deutschland in Bonn hatte der Bundesagentur vorgehalten, bei der Kontrolle Verdächtiger verstärkt zu "nachrichtendienstlichen Methoden" zu greifen. Damit maße sich die Bundesagentur Kompetenzen an, die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besäßen. Die Bundesagentur hatte daraufhin eingeräumt, in besonders schweren Fällen auch Detektive eingesetzt zu haben.
Arbeitsagentur gab Beobachtungen zu
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte zuvor zugegeben, dass sie Hartz-IV-Empfänger bei Betrugsverdacht von Detektiven beschatten ließ - und das bereits seit 2005, wie eine Sprecherin der BA auf Anfrage bestätigte. Ferner rückten immer wieder Hartz-IV-Kontrolleure zu Außeneinsätzen bei Arbeitslosen aus, um ihnen auf den Zahn zu fühlen. Die Behörden sagen, der Staat habe sie dazu verpflichtet. Hartz-IV-Initiativen liefen darauf hin Sturm gegen solche Anweisungen und sprachen von "Stasi-Methoden".
Observationen bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch
In einer Weisung der BA an alle Arbeitsgemeinschaften (Argen) und Jobcenter vom 20. Mai werden ausdrücklich "Observationen" als Maßnahmen bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" genannt. In bestimmten Fällen würden zudem Erkundigungen bei Banken, Bildungsträgern und Nachbarn über Verdächtige eingeholt, erläuterte die BA-Sprecherin weiter. Observationen seien allerdings die letzte Lösung und kämen nur sehr selten vor. Diese Kontrollen seien aber seit Jahren üblich.
BA kommt nur ihrer Pflicht nach
"Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungsmissbrauch zu bekämpfen", sagte die Sprecherin. Jedes Jobcenter verfüge zu diesem Zweck über einen Außendienst, der Verdachtsfällen nachgehe und auch Betroffene in ihrer Wohnung aufsuche. Wie es in der aktuellen Anweisung dazu heißt, sollten bei Wohnungskontrollen auch Schränke kontrolliert werden, "wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist". Dazu müssten die Hartz-IV-Empfänger aber zustimmen. Tun sie das nicht, können die Kontrolleure ihnen die Leitungen streichen. Die Ergebnisse der Wohnungskontrollen sollten detailliert protokolliert und "Auffälligkeiten" für jeden Raum gesondert beschrieben werden.
Vorwurf: Staat bedient sich "Stasi-Methoden"
Die Initiative gegen-hartz.de erhebt schwere Vorwürfe an die Sozialbehörden und spricht von "rechtswidrigen Datenerhebungen und Leistungsverweigerungen". Für Sprecher Sebastian Bertram lesen sich die Anweisungen "wie eine Anleitung für nachrichtendienstliche Ermittler und erinnern sehr stark an die Ausspähung von Bürgern der DDR durch die Stasi." Die Initiative befürchtet durch die Maßnahmen einen Verlust aller Bürgerrechte für Hartz-IV-Empfänger. Erwerbslosengruppen im Allgemeinen fordern nun eine sofortige Überarbeitung der Anweisung der BA, damit diese wieder zu Rechtsstaatlichkeit zurückkehre.
Bundesagentur überrascht von Kritik
Die so gescholtene Bundesagentur konnte in ersten Reaktionen die Aufregung nicht verstehen. Mit der Anweisung sei nur eine ältere Handlungsempfehlung für Hartz-IV-Kontrollen für verbindlich erklärt worden. Damit liege es nicht mehr im Ermessen eines Jobcenters, wie es bei einem Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorzugehen habe. "Die Kontrollen werden dadurch aber nicht zunehmen. In einem Punkt haben wir die früheren Handlungsempfehlungen sogar abgeschwächt: Observationen sind jetzt nur noch mit Zustimmung des Jobcenter-Leiters möglich," fuhr die BA-Sprecherin fort.
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Quelle: dpa-AFX
, AFP
, t-online.de