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Bundesarbeitsgericht (BAG) stoppt christliche Leiharbeit-Gewerkschaft

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Bundesarbeitsgericht stoppt Leiharbeit-Gewerkschaft

15.12.2010, 19:10 Uhr | bv mit dpa, AFP

Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Schlappe für Leiharbeit-Gewerkschaften (Foto: dpa)

Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Schlappe für Leiharbeit-Gewerkschaften (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat der Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) die Rote Karte gezeigt. Das Kürzel CGZP steht für "Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen". Die Gewerkschaft darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen, weil ihr das BAG die Tariffähigkeit absprach (Az.: 1 ABR 19/10). Zur Gültigkeit bestehender Verträge für zehntausende Leiharbeiter machten die Bundesrichter zunächst keine konkreten Angaben.

Es sei jedoch zweifelhaft, dass die CGZP in der Vergangenheit tariffähig war, sagte der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts, Christoph Schmitz-Scholemann. Die Chancen von Leiharbeitern auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften von Unternehmen hätten sich mit der Entscheidung erhöht.

Gewerkschaften interpretieren Urteil unterschiedlich

Die IG Metall rief die Zeitarbeiter bereits auf, nachträglich gleichen Lohn einzuklagen. Auch Ver.di ist der Ansicht, dass Lohnnachzahlungen für vergangene Jahre eingeklagt werden können. Der Vorsitzende der CGZP, Gunter Smits, bezweifelte dagegen, dass mit dem Urteil bestehende Tarifverträge hinfällig werden. Er schloss den Gang seiner Organisation vor das Bundesverfassungsgericht nicht aus.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als Vorinstanz hatte der christlichen Spitzenorganisation schon im Dezember 2009 die Tariffähigkeit abgesprochen. Ver.di und das Land Berlin hatten die Tariffähigkeit der CGZP angezweifelt. Ihre Tarife sollen nach Schätzungen für etwa 200.000 der bis zu 900.000 Zeitarbeiter in Deutschland abgeschlossen worden sein.

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CGZP war nicht "sozialmächtig"

In der 2002 gegründeten Tarifgemeinschaft CGZP haben sich die nach eigenem Verständnis christlichen Gewerkschaften zusammengeschlossen, um branchenübergreifend Tarifverträge für die Leiharbeitsbranche abzuschließen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG setzt dies eine ausreichende "Sozialmächtigkeit" der Gewerkschaften voraus. Das heißt, sie müssen ausreichend schlagkräftig und durchsetzungsfähig sein, um der Arbeitgeberseite ein wirkliches Gegengewicht bieten zu können. Die DGB-Gewerkschaft Ver.di und das Land Berlin hielten dies für nicht gegeben. Sie warfen der CGZP Dumpingabschlüsse vor.

Urteil könnte noch teuer werden

Die Zeitarbeitsbranche hatte vor dem Urteil noch versucht, Druck zu machen. Sie warnte vor milliardenschweren Auswirkungen und einer Pleitewelle in der Branche. Dabei geht es um das sogenannte Equal-Pay-Gebot, wonach Leiharbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft haben - sofern nicht für sie ein eigenständiger Tarifvertrag gilt.

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Die Zeitarbeiter hätten Lohn nachfordern können, wenn die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften für ungültig erklärt worden wären. Das ist aber offenbar nicht der Fall. Lediglich die Vorinstanzen, Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin, hatten so entschieden. Auch die Sozialkassen hätten die Hand aufhalten können. Allein hier hätten Ansprüche im Bereich von zwei bis drei Milliarden Euro bestanden, wie der Münsteraner Arbeitsrechtler Peter Schüren der "Frankfurter Rundschau" sagte. Rückforderungen seien für die vergangenen vier Jahre möglich, hieß es in Fachkreisen.

Gericht beanstandet Konstruktion des Gewerkschaftszusammenschlusses

Der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied, die CGZP sei keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen könne. Die drei Gewerkschaften CGB, DHV und GÖD hätten sich nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen - sie hätten vielmehr nur die Befugnis abgetreten, Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abzuschließen, obwohl die Leiharbeit in ihren Satzungen nicht einmal vorkomme.

Der CGB ist der Christliche Gewerkschaftsbund. Die DHV ("DHV - die Berufsgewerkschaft", bis 2007 Deutscher Handlungsgehilfen-Verband) ist selbst Mitglied im CGB, ebenso wie die GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen). Im CGB sind 16 Gewerkschaften mit insgesamt ca. 280.000 Mitgliedern vertreten. Zum Vergleich: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte 2009 fast 6,3 Millionen Mitglieder, darunter etwa 2,3 Millionen in der IG Metall und gut 2,1 Millionen bei Ver.di.


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Quelle: dpa , AFP , t-online.de

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Kommentare (102)

zum Forum

Thema: "Bundesarbeitsgericht (BAG) stoppt christliche Leiharbeit-Gewerkschaft"

aufmerksamer Leser schrieb: am 3. Oktober 2011 um 05:18:48
(0) (0) Fallmanager
tolle hochtrabende Worte für Mitarbeiter der BA bzw. der Jobcenter, die maximal gut klingen. Irgendwer schrieb hier; wenn Du
erst einmal unterschrieben hast kann Dir kein Fallmanger mehr helfen. Fakt ist, er dürfte es auch gar nicht, mal abgesehen davon, das für echte Rat und Hilfestellung auch schlicht in der Regel der notwendige Background nur unzureichend vorhanden ist. Vielleicht ist's ja noch noch nicht richtig angekommen, aber auch die BA und Jobcenter arbeiten vielfach mit Zeitverträg
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Adolf H und damit ist weder Hitler noch Hennecke gemeint schrieb: am 17. August 2011 um 23:25:48
(0) (0) DGB ist auch nicht besser
Der so genannte General-Arbeitervertreter hat sich einen 15. Banktag des Monats auf Auge drücken lassen obwohl
jeder Hilfsschüler weiß das die Welt auf festen Terminen basiert. Überschüttet das BAG mit Klagen gegen diese Gummiregelung und sorgt dafür das ihr das selbe bekommt wie die fest angestellten Arbeiter des Sklavenmieters!
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war jahre intern schrieb: am 15. Dezember 2010 um 23:25:45
(0) (0) gleiche Arbeit, gleicher Lohn
war jahre lang in der zeitarbeit tätig, kenne dort jede Schweinerei. Das ich darin nicht mehr arbeite, hat nur
den einen Grund, ich möchte an der modernen Sklaverei nicht beteiligt sein. Den gleiche Arbeit für gleiches Geld ist nicht wirklich zu realisieren.
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