23.09.2009, 13:29 Uhr | dpa, AFP
Bundesarbeitsgericht in Erfurt - Urteil zu Arbeitskampf-Aktionen (dpa)Gewerkschaften dürfen im Arbeitskampf auch zu unangemeldeten Blitzaktionen aufrufen. Sogenannte Flashmobs (flash = Blitz; mob = Pöbel) seien nicht generell unzulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Allerdings müsse sich der Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren können - etwa durch die Ausübung seines Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung, teilte der Erste Senat mit. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit wie bereits die Vorinstanzen eine Klage des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ab. (1 AZR 972/08)
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Quelle: AFP , dpa , t-online.de
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