23.06.2010, 14:05 Uhr | bab mit AFP,dpa, apn
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Tarifeinheit in deutschen Unternehmen gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Mit der Entscheidung der Richter wird der jahrzehntelange Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich, aber auch mehr Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. (AZ.: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10)
"Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", heißt es in der Begründung der höchsten Arbeitsrichter. Die Weichen dafür hatte bereits Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gestellt. Seiner Rechtsauffassung folgte nun auch der Zehnte Senat.
Die bisher zumeist praktizierte Tarifeinheit garantierte, dass in einem Unternehmen nicht zahllose Verträge verschiedener Gewerkschaften nebeneinander bestehen. War ein Arbeitgeber an mehrere Vereinbarungen gebunden, verdrängt die speziellere Abmachung die allgemeineren. Dies führte zum Beispiel zum Vorrang des Firmentarifs vor dem der Branche. Der vierte Senat sah damit jedoch kleinere Gewerkschaften benachteiligt.
Die DGB-Gewerkschaften müssen jetzt mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen. Einige Arbeitgeber befürchten durch den Kurswechsel zu einer Liberalisierung mehr Streiks und eine wachsende Zahl von Berufsgruppengewerkschaften, wie sie bereits bei Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa am Verhandlungstisch sitzen.
Sie suchen einen neuen Job? Finden Sie den passenden Job aus fast 60.000 Stellenangeboten. Jobsuche starten
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisierte die Entscheidung. "Damit bieten selbst geltende Tarifverträge keinen Schutz mehr vor Arbeitskämpfen. Wenn konkurrierende Gewerkschaften jederzeit den Betriebsfrieden gefährden können, geht ein entscheidender Vorteil der Flächentarife insgesamt verloren", erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Brocker.
Ganz verloren ist der Kampf nach dem Urteil allerdings nicht. In seltener Einigkeit setzen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ein. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatten sich Anfang Juni für eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit ausgesprochen. An der Initiative für das Gesetz hatten sie zuvor zwei Jahre gearbeitet.
Der Entwurf sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen grundsätzlich derjenige gelten soll, an den die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder gebunden ist. Damit sollen Dauerstreiks, eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems und eine Spaltung der Belegschaften verhindert werden. Von Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen Spitzenpolitikern haben die Dachverbände bereits positive Signale erhalten. Bis wann eine gesetzliche Regelung in Kraft treten kann. wollten bisher jedoch weder BDA noch DGB kommentieren.
Nutzen Sie jetzt unseren Gratis-Check für 300 Berufe und erfahren Sie, was etwa Ihr Nachbar verdient. Gehalt vergleichen
Quelle: t-online.de , dpa , AFP , dapd
Mj. Lange schrieb:
am 23. Juni 2010 um 20:13:36
(0)
(0)
Tarifvertrag
Dass Richter unabhängig sind ist falsch und das wird hier wieder belegt. Sie sind abhängig vom Geld.
Kommentar melden
Icke schrieb:
am 23. Juni 2010 um 20:12:14
(0)
(0)
Tarifeinheit
Fakt ist, das ist ein Politikum. So recht zufrieden wird keiner gestellt,weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer. Und der
DGB hat nur Angst, seine Vormachtstellung zu verlieren wie bei den Lokfuehrern und Piloten. Die Interessen der Arbeiter und Angestellten vertritt er spaetestens seit seinen Spekulationsgeschaeften nicht mehr.Der DGB ist genausowenig "VOLKS" wie SPD, CDU und die anderen Versprecherorganisationen. USA gruesst.
mehr
Kommentar melden
Krause schrieb:
am 23. Juni 2010 um 19:55:41
(0)
(0)
Tarifverträge
Nein, was wird aus Deutschland??? Nicht daß uns die Politiker laufend zur Kasse bitten, werden die Tarifverträge für
ehrlich arbeitende Personen durch Richterspruch gekippt.
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die neue Frühlingskollektion von Topmarken: tolle Schuhe, Mode u.v.m. - Versand gratis. mehr
Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ
Der Frühjahrsaufschwung auf dem Arbeitsmarkt hat sich auch im Mai fortgesetzt. zum Video
Neuer Besitzer blätterte mehr als 70 Millionen Euro hin. zum Video