28.07.2009, 13:56 Uhr | AP / AFP / dpa / t-online.de/business
Von "Kaiser's" gekündigt: Kassiererin Barbara E. (Foto: ddp)
Der Fall der gekündigten Supermarkt-Kassiererin Barbara E. geht in die nächste Instanz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ließ jetzt wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zu. Die unter ihrem Spitznamen "Emmely" bundesweit bekannt gewordene Berlinerin war fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung im Februar zunächst für rechtens erklärt und keine Revision zugelassen (Az.: 7 Sa 2017/08). Der 3. Senat des BAG gab jetzt einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde von Barbara E. statt (Az.: 3 AZN 224/09). Die Erfurter Richter werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts nun auf mögliche Rechtsfehler überprüfen.
Die Berlinerin hatte nach 31 Jahren als Verkäuferin und Kassiererin der Handelskette Kaiser's-Tengelmann ihre Arbeit verloren. Die Supermarktkette hatte der heute 51-jährigen E. vorgeworfen, zwei Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro aus dem Personalbüro genommen und für sich selbst eingelöst zu haben. Das LAG Berlin urteilte im Februar, das Unternehmen habe den Diebstahlsvorwurf durch glaubhafte Zeugen belegt. Für die Arbeitgeberin sei "ein irreparabler Vertrauensverlust" entstanden. Sie müsse sich gerade bei einer Kassiererin auf "absolute Ehrlichkeit" verlassen können. "Emmely" war von den Berliner Richtern unter anderem vorgeworfen worden, in ihrem Kündigungsschutzprozess gelogen und eine Kollegin zu Unrecht angeschwärzt zu haben. Dem LAG zufolge verwickelte sie sich bei ihren Aussagen mehrfach in Widersprüche. Sie gab etwa an, möglicherweise habe ihr eine ihrer Kolleginnen die Pfandbons untergeschoben.
Das BAG bezog dazu inhaltlich noch keine Position. Allerdings habe das LAG auf den zweifachen Vertrauensverlust hingewiesen - durch den angeblichen Diebstahl der Pfandmarken und durch spätere Falschaussagen. Ohne die falsche Belastung der Kollegin hätten die Berliner Richter daher eventuell anders entschieden. Über die Frage, ob das spätere Verhalten eines entlassenen Arbeitnehmers vor Gericht mit berücksichtigt werden kann, gibt es aber noch keine Rechtsprechung des BAG. Der Streit habe daher grundsätzliche Bedeutung und die Revision sei zuzulassen, heißt es in dem Erfurter Beschluss.
Obwohl die 51-Jährige dies bestritt, hatte das Landgericht Berlin die Kündigung im Februar für rechtens erklärt. Die Berliner Richter hatten keinen Zweifel an der Unterschlagung als solche. Dafür sprachen nach ihrer Ansicht die von "Emmely" selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen.
Diese Entscheidung hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und Empörung und Protest ausgelöst. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse hatte von einem "barbarischen Urteil von asozialer Qualität" gesprochen, Gewerkschafter gründeten Solidaritätskomitees für die Frau. Ob Barbara E. aber je wieder an die Kasse zurückkehren kann, scheint zweifelhaft: Inzwischen erwägt nach Angaben von fr-online.de und tagesspiegel.de die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage im Arbeitsgerichtsprozess gegen die Frau, nachdem ein Münchner Rechtsprofessor sie als „notorische Lügnerin“ bezeichnet und strafrechtliche Konsequenzen gefordert hatte.
Der Jurist wirft laut tagesspiegel.de "Emmely" vor, mit der Aussage zu ihrer Kollegin zwar nicht den Tatbestand einer falschen Verdächtigung erfüllt zu haben, wohl aber den des „Vortäuschens einer Straftat“. Darauf stehe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Barbara E. selbst zeigte sich nach der BAG-Entscheidung froh und erleichtert. "Nun kann ich weiter um mein Recht kämpfen", erklärte sie in einer Mitteilung ihres Unterstützerkomitees in Berlin. "Ich habe keine Pfandbons unterschlagen und will meinen Arbeitsplatz und meine Existenzgrundlage wieder. Dazu habe ich nun wieder eine Chance", sagte E. Nach Angaben ihres Anwalts lebt die Kassiererin heute von Arbeitslosengeld-II.
Die Anwältin des Arbeitgebers Kaiser's-Tengelmann, Karin Schindler-Abbes, erklärte, die Entscheidung des BAG sei "eine klare Ohrfeige" für E. Im Revisionverfahren werde es nur darum gehen, ob ihr Verhalten in das Urteil einfließen dürfe. Das Bundesarbeitsgericht habe an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Diebstahl geringwertiger Sachen festgehalten.
AP / AFP / dpa / t-online.de/business
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