31.01.2012, 17:12 Uhr | dpa, t-online.de
Immer öfter streiten Chefs und Mitarbeiter in Deutschland um Altersregelungen und Kündigungen - und halten damit das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt auf Trab wie nie. Die Zahl der dort verhandelten Streitigkeiten ist auf einen Höchststand geklettert. Sie stieg im Jahr 2011 um 38,4 Prozent auf 3421. Noch nie in der mehr als 50-jährigen Geschichte des höchsten deutschen Arbeitsgerichts seien mehr Fälle eingegangen, erklärte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt. Für diese Verfahrensflut sorgen etwa neue EU-Regelungen, die sich auch auf die Rechtsprechung deutscher Gerichte auswirken. Zudem wird Benachteiligung wegen des Alters zunehmend zum Thema für das BAG.
"Die Bereitschaft zur gütlichen Einigung und Bereinigung von Konflikten nimmt ab", sagte die BAG-Chefin. Schmidt beobachtet einen zunehmenden "Drang, Bundesgerichte entscheiden zu lassen". Die Verfahrensflut für die höchsten Arbeitsrichter, die in diesem Jahr anhalten werde, habe außerdem mit der ständigen "Neujustierung des Arbeitsrechts" durch EU-Regelungen zu tun.
Laut dem BAG dominieren Verfahren, in denen es um Ruhegelder, um Altersteilzeit und um den Kündigungsschutz geht. "Die Lage wird sich sicher 2012 nicht entspannen", sagte Schmidt. Auch Fälle von Altersdiskriminierung rückten zunehmend in den Blick der Bundesrichter. Das Erfurter Gericht kann mit seiner Rechtsprechung die Arbeits- und Tarifverträge von Hunderttausenden von Arbeitnehmern beeinflussen.
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In diesem Jahr geht es in Erfurt unter anderem darum, ob Regelungen, nach denen ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere, mit dem Verbot der Altersdiskriminierung vereinbar sind. Nach und nach kämen alle altersbezogenen Regelungen in Tarif- und Arbeitsverträgen auf den Prüfstand, sagte die Gerichtspräsidentin.
Im Herbst nimmt sich das BAG erneut der umstrittenen "Kettenverträge" an - befristete Arbeitsverträge, die immer wieder verlängert werden. Die Bundesrichter hatten zur deutschen Praxis der häufigen "Vertretungsbefristungen" beispielsweise im öffentlichen Dienst den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dieser entschied am 26. Januar, dass befristete Arbeitsverträge mehrfach hintereinander verlängert werden dürfen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt.
Besonders deutlich - um satte 48,7 Prozent - erhöhte sich im vergangenen Jahr die Zahl der Nichtzulassungsbeschwerden - das sind die Fälle, bei denen die Landesarbeitsgerichte eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zulassen wollten. Im Schnitt beträgt die Verfahrensdauer beim BAG mit seinen zehn Senaten und 35 Richtern sieben Monate. Die Erfolgsquote der Kläger liegt bei den Sachentscheidungen bei 27,5 Prozent.
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Quelle: t-online.de , dpa
Klaus schrieb:
am 1. Februar 2012 um 09:18:32
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Streitfälle
Hallo EU ! Zeitarbeit und Kettenverträge ist Sklavenhandel . Sklavenhandel ist in Europa verboten und warum findet der trotzdem statt ?
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Max schrieb:
am 1. Februar 2012 um 08:47:27
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Arbeitsgesetze
Die vorhandenen Arbeitsgesetze sind noch aus der Zeit der Sozialen Marktwirtschaft. Von dieser haben wir uns aber längst
verabschiedet. Das Scharaffenland BRD gibt es nicht mehr, wir sind in der globalen Welt angekommen. Da Arbeitsgesetze den neuen Bedingungen nicht angepasst wurden, haben wir die Luxus-ABM bei den Gerichten.
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Der Blöde schrieb:
am 1. Februar 2012 um 08:11:50
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Bundesarbeitsgericht: Zahl der Streitfälle auf Rekordhoch
Laut Bild leben wir doch in einem Jobparadies.
Bild irrt sich doch nie, oder?
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