Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazin (Foto: dpa)Berlins Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat sich in der Kulturzeitschrift "Lettre International" ziemlich rüde und hämisch über seine frühere Wirkungsstätte geäußert und damit den Zorn seines neuen Arbeitgebers, der Bundesbank, hervorgerufen. Sie distanzierte sich von Sarrazins Äußerungen. Nun folgte eine Stellungnahme Sarrazins, der zukünftig "bei öffentlichen Äußerungen mehr Vorsicht und Zurückhaltung" walten lassen will. Für Sarrazin könnte das Ganze nun auch ein juristisches Nachspiel haben.
Der heutige Bundesbank-Vorstand hatte kaum ein gutes Haar an der Hauptstadt gelassen: Berlin sei belastet von "der 68er-Tradition und dem Westberliner Schlamp-Faktor". Ein Problem sei, so Sarrazin, "dass 40 Prozent aller Geburten in der Unterschicht stattfinden". Aber "türkische Wärmestuben" könnten die Stadt nicht voranbringen.
Familienpolitik revolutionieren
"Ich würde einen völlig anderen Ton anschlagen und sagen: Jeder, der bei uns etwas kann und anstrebt, ist willkommen; der Rest sollte woanders hingehen." Zudem gebe es in Berlin stärker als anderswo das Problem "einer am normalen Wirtschaftskreislauf nicht teilnehmenden Unterschicht", meinte Sarrazin. "Wir müssen in der Familienpolitik völlig umstellen: Weg von Geldleistungen, vor allem bei der Unterschicht."
Bundesbank reagierte prompt
"Die Deutsche Bundesbank distanziert sich entschieden in Inhalt und Form von den diskriminierenden Äußerungen von Dr. Thilo Sarrazin in dessen Interview mit 'Lettre International'", erklärte die Deutsche Bundesbank. Sarrazin gebe darin nicht die Ansichten des Hauses wider.
Sarrazin für markige Sprüche bekannt
Sarrazin hatte schon zu seinen Berliner Zeiten immer wieder mit "starken" Sprüchen auf sich aufmerksam gemacht, etwa mit einem Speiseplan für Hartz-IV-Empfänger oder der Empfehlung, bei hohen Öl-Preisen mit dicken Pullovern Heizkosten zu sparen. Schon zum Amtsantritt 2002 hatte der gebürtige Thüringer die lokalpatriotischen Berliner verstört: "Nirgendwo sieht man so viele Menschen, die öffentlich in Trainingsanzügen rumschlurfen wie in Berlin."
Berlin mit Nachholbedarf?
Immerhin sieht auch Sarrazin Fortschritte in Berlin: "Ob es um Anteile am nationalen Diskurs oder an der kulturellen Produktion geht, an Fernsehserien, an Populärkultur bis hin zu dem Umstand, dass auch die Länder als die Vertreter des Föderalismus Berlin als Bühne benutzen." Topanwälte, Wirtschaftsberater, Manager, Ingenieure, Wissenschaftler - "viele möchten gerne in Berlin leben, viele Firmen eröffnen deshalb Dependancen". Der Intellekt aber, den Berlin brauche, müsse noch importiert werden "und er wird auch importiert werden wie im New York der 50er Jahre", sagte der Bundesbanker. Denn Berlin werde "niemals von den Berlinern gerettet werden können".
Sarrazin nimmt Stellung
Nach starker Kritik hat Thilo Sarrazin seine umstrittenen Äußerungen über die Stadt Berlin bedauert. "Die Reaktionen, die mein Interview in „Lettre International“ verursacht hat, zeigen mir, dass nicht jede Formulierung in diesem Interview gelungen war. Mein Anliegen war es, die Probleme und Perspektiven der Stadt Berlin anschaulich zu beschreiben, nicht aber einzelne Volksgruppen zu diskreditieren. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, bedauere ich dies sehr und entschuldige mich dafür." sagte Berlins Ex-Finanzsenator.
Nicht für die Bundsbank gesprochen
Weiter heißt es in der persönlichen Mitteilung: " Ich habe als Berliner Buerger und ehemaliger Finanzsenator meine private Meinung geäußert, nicht aber für die Bundesbank gesprochen. Ich bedauere, wenn es diesbezüglich zu Missverständnissen gekommen ist".
Juristisches Nachspiel für Sarrazin
Nun beschäftigt sich auch die Justiz mit den umstrittenen Äußerungen. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung, so die "Berliner Morgenpost". Bei den Sicherheitsbehörden hieß es am Donnerstag, es gebe einen Anfangsverdacht. Bei dieser ersten Stufe von Ermittlungen wird geprüft, ob es tatsächliche Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung gibt. Erst dann wird entschieden, ob das Ermittlungsverfahren weitergeführt wird.