24.08.2011, 12:42 Uhr | cs mit AFP
Die Umsatzsteuer wird immer wieder zum Zankapfel. Vor allem der ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent gerät immer wieder in die Kritik. Experten fordern alleine aus wettbewerbspolitischen Gründen einen einheitlichen Satz für den Konsum. Bürgern ist es nicht zu vermitteln, wieso getrocknetes Moos anders besteuert wird als die feuchte Variante. Nun vereinfachte höchstrichterlich der Bundesfinanzhof (BFH) die seit langem umstrittene Höhe der Umsatzsteuer auf Currywurst und andere Imbiss-Köstlichkeiten. Dabei ist die Stellung der Essenden entscheidend. (AZ: V R 35/08 und V R 18/10)
Im Stehen oder im Sitzen verzehrt
Entscheidend ist nun, ob Currywürste und andere "einfach zubereitete Speisen" im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt demnach, wenn lediglich "behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen" wie Ablagebretter an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben. 19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden.
Diese neuen Kriterien werden dem Gericht zufolge den früheren Streit um die "steuerrechtliche Beurteilung" der "Bedeutung und Größe von Verzehrtheken" ein Ende setzen. Der BFH eröffnete den Budenbesitzern aber zugleich noch ein Schlupfloch: Nutzen die Gäste der Imbissbude "Verzehrvorrichtungen Dritter", also etwa Tische und Bänke eines Standnachbarn, muss der Budenbesitzer nur den ermäßigten Steuersatz zahlen.
Quelle: t-online.de , AFP
Joe schrieb:
am 24. August 2011 um 20:58:46
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QuarksundCo-Denkfehler!
Halte dagegen.Ok,nehmen wir einen festen Verkaufspreis von 1€! Ich hatte eine höheren genommen und die UST
nachträglich rausgerechnet.Für mich war 1€ der Preis, den der Verkäufer nach Abgabe der Steuer behalten will. 1€/1,07 = 0,9346€ und 1€/1,19= 0,8403€. Und die beiden Zahlen musst du ins Verhältnis setzen, nicht subtrahieren! Nimmt jemand nicht zum Mitnehmen,der Verkäufer führt Steuer aber für zum Mitnehmen ab, kassiert er nicht 12% oder 9% mehr, sondern. 0,9345€/0,8403€ = 11,2%!!!
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Bernd schrieb:
am 24. August 2011 um 20:13:22
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Currywurst
Warum nicht in EU- Gesetz gießen wie Energiesparlampe und vieles mehr, ganz aktuell auch E 10 weil die Hungersnot in Afrika
momentan doch für
Schlagzeilen (traurige) sorgt!
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Patoruzu schrieb:
am 24. August 2011 um 20:02:16
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Loriot...
---wäre von dieser Schildbürgerei begeistert gewesen!
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