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Bundesgerichtshof beschränkt Rabatt-Möglichkeiten von Apotheken

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Richter beschränken Rabatt-Möglichkeiten von Apotheken

07.10.2010, 17:40 Uhr | dpa

Der BGH beschränkt Apotheken bei der Vergabe von Rabatten (Foto: imago) (Quelle: imago)

Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt Apotheken künftig nur noch Mini-Rabatte. Demnach dürfen die Apotheken künftig nur noch mit Gutscheinen oder Geschenken von geringem Wert um Kunden werben. Werbegeschenke oder Rabattmarken im Wert von einem Euro bedeuteten keinen unzulässigen Wettbewerbsverstoß, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Eine konkrete Obergrenze nannten die Richter nicht - Geschenke im Wert von fünf Euro seien jedenfalls unzulässig (Az. I ZR 193/07 u.a.). Eine Erstattung der Praxisgebühr durch die Apotheke wäre damit beispielsweise nicht erlaubt.

Streit um Apotheken-Bonussysteme

In sechs Parallelverfahren war vor dem BGH über die Zulässigkeit von Apotheken-Bonussystemen gestritten worden. Die Apotheken hatten ihre Kunden beim Erwerb von rezeptpflichtigen Arzneimitteln mit Rabatten, Gutscheinen oder Prämien geködert. Konkurrenten und Wettbewerbsschützer sahen darin Verstöße gegen die Arzneimittelpreisverordnung und das Heilmittelwerbegesetz.

Der BGH prüfte, ob die Rabattsysteme der Apotheken nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig sind. Geschenke im Wert von etwa einem Euro sind demnach nicht geeignet, die Interessen der Mitbewerber "spürbar zu beeinträchtigen". Allerdings erlauben die Preisbindungsvorschriften des Arzneimittelgesetzes für verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich keine Rabatte.

Regelung für Versandapotheken noch unklar

Offen bleibt zunächst, ob die Preisbindungsvorschriften auch für Versandapotheken aus dem Ausland gelten. In einem der Fälle hatte eine Versandapotheke aus den Niederlanden ihren Kunden Rabatte von bis zu 15 Euro gewährt. Nach Ansicht des BGH müssten die Preisvorschriften auch auf solche Fälle anwendbar sein, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats, Joachim Bornkamm bei der Urteilsbegründung. Jedoch gebe es ein entgegenstehendes Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Die Frage wird nun dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorgelegt.


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Quelle: t-online.de , dpa

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Kommentare (37)

zum Forum

Thema: "Bundesgerichtshof beschränkt Rabatt-Möglichkeiten von Apotheken"

Reinhard schrieb: am 11. September 2010 um 09:31:45
(0) (0) EU-Herrschaft
Bestimmen die Eurokraten denn alles und jedes ? Mußten wir nicht erst hinnehmen, dass jetzt Wetten freigegeben sind ?

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Kritikerin schrieb: am 11. September 2010 um 07:35:24
(0) (0) Apotheken
Ich frage mich, wieviel Profit erwirtschaftet eine Apotheke? Die Anzahl der Kranken oder die Leute, die Dinge dort kaufen, ist
stetig gestiegen. Unsere Apotheke boomt. Manchmal stehen da 4 Schlangen, à 5-8 Leute. Das nur zum Thema "Gewinnoptimierung". Medikamente müssten im internationalen Handel gekauft werden, um dann die vergünstigsten Preise an den Kunden weiterzugeben. Freiverkäufliche Medikamente in großen Warenhäusern, manche mit Rezept - zu guten, wettbewerbsfähigen und moderaten Preise
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DerGeölte schrieb: am 10. September 2010 um 11:43:44
(0) (1) Apotheken
Ich bin auch ein Gegner von Rabatten in Apotheken. Viele Apotheken wollen keine Rabatte geben und werden von den Apotheken, die es
tun genötigt´, auch welche zu geben, um mithalten zu können. Diese haben zum Glück nun erfolgreich geklagt. Find ich super.
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