28.09.2011, 10:15 Uhr | dpa-AFX, dpa, AFP, t-online.de
Ehemalige Filiale von Lehman Brothers (Quelle: imago)
Mit diesem Urteil dürfte die Hoffnung vieler Kleinanleger der Pleite-Bank Lehman Brothers platzen, ihre verlorene Investition doch noch zurück zu bekommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schadenersatzklagen von zwei Lehman-Anlegern heute abgewiesen. Als "Lehman-Omas" stehen die unerfahrenen deutschen Kleinanleger, die sich Papiere der amerikanischen Krisenbank aufschwatzen ließen, für die Finanzkrise des Jahres 2008.
Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der BGH. Ihnen sei verdeutlicht worden, dass ihre Gelder verloren seien, wenn die damals von führenden Ratingagenturen exzellent bewertete Bank zahlungsunfähig würde. Dies war im September 2008 dann mit dem Platzen der Immobilienblase in den USA geschehen.
Die Struktur der Lehman-Papiere in den entschiedenen Fällen erforderte laut BGH auch keine weitergehenden Risikohinweise, da die betreffenden Zertifikate nur mäßig spekulativ gewesen seien. In einem Fall sollte sich der Ertrag der Anleihe an der Wertentwicklung eines aus zehn Titeln des DAX-30-Index bestehenden "Lehman Brothers Deutschland Dividend Basket" richten. Im zweiten Fall war es die Entwicklung des Aktienindex EuroStoxx 50. Beide Anleger sollten im ungünstigsten Fall ihre angelegten Gelder bei Laufzeitende ohne Zinsen zurückerhalten.
Deutsche Kleinanleger der US-Investmentbank Lehman Brothers bekommen ihr Geld nicht zurück. zum Video
Die Anleger hätten keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes, befanden die Richter. Die Sparkasse habe beim Verkauf der Papiere ihre Beratungspflichten nicht verletzt (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10). Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Auch hätte die Sparkasse die Anleger nicht über ihre Gewinnmarge beim Verkauf informieren müssen.
Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse (Haspa) jeweils für 10.000 Euro sogenannte Zertifikate gekauft, die von Lehman herausgegeben wurden. Die Höhe und der Zeitpunkt der Rückzahlung sollte von der Entwicklung bestimmter Aktien abhängen.
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Als Lehman Brothers pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos. Die Anleger verklagten ihre Sparkasse, weil diese sie nicht ausreichend über die Risiken sowie den eigenen Gewinn beim Verkauf der Produkte aufgeklärt habe. Nach Schätzungen von Experten haben mehr als 40.000 Deutsche auf Anraten ihrer Banken zwischen 10.000 und 50.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert und insgesamt etwa 750 Millionen Euro verloren.
Nach ihrer endgültigen juristischen Niederlage hat sich die Lehman-Geschädigte Brigitte Krupsky enttäuscht gezeigt. "Ich bin sehr traurig und auch wütend, dass die Bank in allen Punkten recht bekommen hat", sagte Krupsky. "Ich finde es schon bitter und hätte mir in dieser Zeit ein Grundsatzurteil für alle Geschädigten gewünscht, die ja große Hoffnungen in diesen Prozess gesetzt haben." Gemeinsam mit anderen Käufern von Lehman-Zertifikaten will sie sich über mögliche weitere Proteste beraten.
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Die Haspa hat nach ihrem Sieg triumphale Äußerungen vermieden. "Wir fühlen uns nicht als Gewinner, auch wenn der BGH zu unseren Gunsten entschieden hat", sagte Vorstand Reinhard Klein. "Wir bedauern, dass es überhaupt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden gekommen ist." Mit den Urteilen des BGH hätten sowohl die Kläger als auch die Haspa Rechtssicherheit zur Aufklärung über Margen und Einlagensicherung erlangt. "Uns ist es wichtig, dass über die Sachverhalte nun höchstrichterlich entschieden wurde und Klarheit herrscht", betonte Klein.
Verbraucherschützer haben mit scharfer Kritik auf das BGH-Urteil reagiert. "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Lehman-Anleger", sagte der Bankenexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Manfred Westphal. Viele Anleger seien beim Kauf von Lehman-Papieren nicht nur falsch beraten, sondern regelrecht über den Tisch gezogen worden.
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Jetzt sei die Bundesregierung gefragt, den Schutz der Anleger zu verbessern - sie müsse die Aufklärungspflicht der Banken im Gesetz verankern, um Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, forderte Westphal. Banken seien eben nicht nur Berater, sondern auch Verkäufer, die ein Eigeninteresse an Gewinnen hätten. "Das muss dem Kunden klar sein."
Insgesamt sind derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren um Ansprüche von Lehman-Anlegern anhängig. Die nun entschiedenen Fälle hätten "eine gewisse Pilotfunktion", erläuterte der Vorsitzende Richter. Allerdings seien in jedem Einzelfall die genauen Umstände der Beratung zu berücksichtigen.
Quelle: AFP , dpa , t-online.de , dpa-AFX
Demokrat schrieb:
am 27. September 2011 um 21:26:40
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Der BGH steht fest an der Seite der Geldvernichter.
Gegen eine Sparkasse kann man keinen Prozeß gewinnen. Dazu sind die Richter zu sehr auf
der Seite der öffentlich-rechtlichen Geldvernichter. Den Richtern geht es mehr um das Wohl der Bankster als um das Wohl der Alten und Doofen, wie diese Bankster diese Kunden klassifizierte. Ein Skandal. Ich habe mein Konto bei der Sparkasse aufgelöst und bin jetzt bei einer Genossenschaftsbank, wo ich mit meinem Anteil wenigstens etwas mitbestimmen kann
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rita schrieb:
am 27. September 2011 um 21:22:22
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lehmann pleite.
das war klar, dass die richter so geurteilt haben, denn wer hat das sagen, natürlich das großkapital, und nicht die da in karlsruhe.
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anke schrieb:
am 27. September 2011 um 21:06:32
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lehmann pleite
nun wissen wir es alle.
leider sind auch unsere hochverehrten richter von den banken
anhängig.
war ja auch nicht zu
erwqarten , dass gegen die banken ein urteil gefällt
wird.
armes deutschland.
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