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Bundesgerichtshof zur Kfz-Versicherung: Kein Vollkasko bei Vollrausch

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Kein Vollkasko bei Vollrausch

05.10.2011, 08:06 Uhr | dpa

BGH: Wer im Vollrausch einen Unfall baut, muss den Schaden meist selbst tragen (Foto: imago) (Quelle: imago)

BGH: Wer im Vollrausch einen Unfall baut, muss den Schaden meist selbst tragen (Foto: imago) (Quelle: imago)

Autoversicherer müssen nicht zahlen, wenn ihre Kunden volltrunken einen Unfall bauen. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Gesetz über Versicherungsverträge kann die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden. In Ausnahmefällen sei auch eine Kürzung auf Null möglich, entschied der BGH. Das komme bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht, also ab 1,1 Promille. Nötig sei aber immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Az. IV ZR 225/10).

Laternenpfahl gerammt

Damit muss eine Vollkasko-Versicherung also nicht zahlen, wenn der Autofahrer grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht. Im konkreten Fall hatte ein 22-Jähriger auf der Rückkehr von einem Rockkonzert um kurz nach sieben Uhr morgens einen Laternenpfahl gerammt. Noch anderthalb Stunden später hatte er 2,7 Promille im Blut. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden von 6400 Euro an seinem Auto zu ersetzen.

Der Fall hat allerdings eine weitere Besonderheit: Eine Leistungskürzung ist nach dem Gesetz nur bei grober Fahrlässigkeit möglich - nicht jedoch, wenn der Versicherte völlig unzurechnungsfähig war. Denn Fahrlässigkeit setzt Verschulden voraus, und wer unzurechnungsfähig ist, ist schuldunfähig. Das war hier nicht auszuschließen, da der junge Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls möglicherweise mehr als drei Promille hatte. Ab drei Promille wird im Allgemeinen die Schuldunfähigkeit angenommen.

Fall an Oberlandesgericht verwiesen

Das Verschulden kann allerdings auch darin liegen, dass der Fahrer zu einem früheren Zeitpunkt - bevor er also völlig hinüber war - erkennen konnte, dass er später in schuldunfähigem Zustand heimfahren würde. Da diese Aspekte in den vorigen Instanzen nicht geprüft wurden, verwies der BGH den Fall wieder an das Oberlandesgericht Dresden zurück.


Quelle: dpa

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Kommentare (5)

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Thema: "Bundesgerichtshof zur Kfz-Versicherung: Kein Vollkasko bei Vollrausch"

Peter schrieb: am 22. Juni 2011 um 20:51:44
(127) (48) Vollrausch
wann wird endlich 0.0 promille eingeführt, und wer alkoholisiert einen unfall verursacht muss alles bezahlen. er hat ja auch
freiwillig gesoffen, aber andere versicherte zahlen sonst die zeche mit, und da bin ich gegen
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Prollo schrieb: am 22. Juni 2011 um 20:24:21
(150) (17) Vollrausch
Bei dem Gedanken, dass jemand im Vollrausch einen Unfall baut und dabei einen Familienvater tötet, wird mir schlecht. Was soll
dieser Unsinn mit "Unzurechnungsfähigkeit"? Solche Typen gehören bestraft, und zwar nicht zu knapp! Führerscheinentzug auf Lebenszeit inklusive!
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Nichttrinker schrieb: am 22. Juni 2011 um 20:09:31
(34) (20) Fahrzeugvollversicherung
Ich habe einige Probleme mit der Entscheidung. Wer alkoholisiert fährt, weiß meist zwar, dass er getrunken hat und
vielleicht auch, dass er mehr als erlaubt getrunken hat. Aber das besondere ist ja gerade, dass der Fahrer dann nicht von seiner absoluten Fahrzunfähigkeit ausgeht. Dann muss sich die Rechtsprechung über das subjektive Element hinwegsetzen, welches sonst von der Rechtsprechung ist. Also widersprüchliche Rechtsanwendung oder unbrauchbar für d Praxis.
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