23.08.2010, 13:40 Uhr | AFP
Im Streit um die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken verschärfen sich die Fronten durch eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums. Die Verfassungsrechtler von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gehen davon aus, dass die Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrats nur um zwei Jahre und vier Monate verlängert werden dürfen, wie der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet. Weite Teile der Union und die großen Stromkonzerne wollen dagegen eine Laufzeitverlängerung von mehr als 15 Jahren durchsetzen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, welche längere Laufzeit verfassungsrechtlich unangreifbar ist, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Als eine "moderate" Verlängerung gilt generell ein Drittel der bisher geplanten Leistung. Die Expertise aus dem Justizministerium orientiert sich dem Bericht zufolge nicht an der gesamten Laufzeit der Anlagen, sondern an der Reststrommenge, die deutsche AKW noch produzieren dürfen.
Verteilt auf die insgesamt 17 Meiler entspräche dies einer durchschnittlichen Laufzeit von sieben Jahren. Ein Drittel davon sei eine "moderate Verlängerung", argumentierte das Ministerium. Das entspräche zwei Jahren und vier Monaten. Damit stellen sich die Juristen auch gegen eine Bewertung des Bundesinnenministeriums, das von maximal zehn Jahren ausgeht.
Sowohl das Innen- als auch das Justizministerium empfehlen, generell eher zurückhaltend aufzutreten, um verfassungsrechtliche Probleme und einen Konflikt mit dem Bundesrat zu vermeiden. Die schwarz-gelbe Koalition hat im Bundesrat keine Mehrheit, die sozialdemokratisch geführten Länder haben bereits ihren Widerstand angekündigt. Beide Gutachten stützen die Zurückhaltung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) gegenüber einer deutlichen Laufzeitverlängerung. In der Union plädiert unter anderem der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus dafür, die Laufzeiten mehr als 15 Jahre zu verlängern.
Quelle: AFP
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