24.02.2009, 12:09 Uhr | mfu
Hartz-IV-Empfänger haben kein Recht auf Kabelanschluss (Quelle: imago)Immer wieder beschäftigten die Klagen von Hartz-IV-Empfängern die Gerichte. Meist geht es dabei um Kosten und Gebühren, die die Behörden nicht zahlen wollen. In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Bezahlung eines Kabelanschlusses haben (Az.: B 4 AS 48/08 R). Die Übernahme der Kosten ist nur dann erlaubt, wenn sie fester Bestandteil des Mietvertrages sind und es keine Alternativen zum Kabelfernsehen gibt.
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Quelle: dapd , t-online.de
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