Neue Regeln sollen Gehaltsexzesse bei Managern verhindern (Quelle: imago)Trotz massiver Kritik aus der Wirtschaft billigte der Bundestag am Donnerstag schärfere Regeln bei der Managervergütung. Das Einkommen eines Managers muss sich künftig an der branchen- und landesüblichen Vergütung ausrichten und im Unternehmen selbst vergleichbar sein. Auch sollen Manager bei Fehlern selbst für einen Teil der Schäden aufkommen. Der umstrittenen Praxis eines unmittelbaren Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat wird ein Riegel vorgeschoben. Das neue Gesetzt wird voraussichtlich noch im Sommer in Kraft treten.
Laut dem Beschluss des Bundestags werden die Vergütungsanreize künftig dem Ziel einer nachhaltigen Firmenführung untergeordnet. So dürfen Bonuszahlungen, die als ein Grund für die Weltfinanzkrise gelten, Vorstände erst nach Vertragsende einstreichen. Aktienoptionen von Vorständen können künftig erst nach vier und nicht nach zwei Jahren eingelöst werden.
Gesamter Aufsichtsrat entscheidet über Vergütung
Über Vorstandsvergütungen entscheidet nicht mehr allein ein Ausschuss, sondern der gesamte Aufsichtsrat. Vergütungen können durch den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen nachträglich leichter gesenkt werden. Für variable Lohn-Bestandteile soll der Aufsichtsrat in ungewöhnlichen Phasen eine Obergrenze festlegen. Damit sollen hohe Boni - etwa nach exorbitanten Kurssprüngen - vermieden werden. Um konkrete Gehaltshöhen geht es laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypris (SPD) nicht: "Das ist nicht Sache des Staates, sondern der Vertragsparteien."
Managervergütung: Mehr Rechte für Aktionäre
Auch die Hauptversammlung der Aktionäre kann nunmehr zur Vergütung des Vorstands befragt werden. Die Anteilseigner können die Vergütung dann billigen oder missbilligen. Damit alle Aktionäre wissen, wieviel der Firmenchef bei seinem vorzeitigen Ausscheiden bekommt, muss das Unternehmen dies "weitgehend" offenlegen.
Karenzzeit bei Wechsel in den Aufsichtsrat
Bei einem Wechsel von - etwa pensionierten - Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft gilt künftig eine zweijährige Wartezeit. Damit soll eine effektivere Kontrolle des Unternehmens erreicht werden. Die Regel gilt jedoch nicht, wenn die Wahl auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mindestens 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Der nahtlose Übergang gilt aus Sicht von Kritikern als Grund, weshalb Firmenführungen teils mitunter unzureichend überwacht werden.
Künftig Selbstbehalt bei Manager-Versicherungen
Bei Manager-Haftpflicht-Versicherungen wird ein verbindlicher Selbstbehalt eingeführt, mit dem auch Manager bei von ihnen verursachten Schäden zahlen müssen. Gegenwärtig stellen Versicherungen, deren Prämien vom Unternehmen bezahlt werden, Manager von der Haftung in der Regel frei. Nun können Vorstände maximal mit dem Anderthalbfachen ihren Jahres-Festgehalts zur Kasse gebeten werden. Die SPD konnte nicht den Plan durchsetzen, die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern zu begrenzen.
Scharfe Kritik an neuen Karenzzeiten
Der Beschluss des Bundestags ist in Teilen der Wirtschaft auf scharfe Kritik gestoßen. Das gilt vor allem für die neuen Karenzzeiten beim Wechsel in den Aufsichtsrat. In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warnten Spitzenvertreter der Wirtschaft bereits im Mai vor einsprechenden Neuregelungen. Sie argumentierten, der "tiefe Einblick" von Vorständen könne später bei der Kontrolle helfen.
Zypries verteidigt Managerregeln
Kritik übte auch die von der Regierung eingesetzte Kommission für gute Unternehmensführung, die einen Verhaltenskodex für Konzerne erarbeitet. Das Gremium unter Führung von Commerzbank-Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller sieht sich geschwächt und seine Arbeit entwertet. Justizministerin Brigitte Zypries sagte, es werde jetzt umgesteuert. Die bisherigen Vergütungssysteme seien eine Ursache für die aktuelle Krise gewesen.
Aktionärsschützer warnen vor Regulierungswut
Aktionärsschützer warfen der Politik "eine Art Regulierungswut" vor. Der Gesetzgeber solle bei Fragen der guten Unternehmensführung eher einen Rahmen abstecken, sagte ein Sprecher der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Bei der Umsetzung könne dann der Regierungskommission mehr Spielraum gelassen werden.