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Bundesverwaltungsgericht: Urteil könnte Grundstücksbesitzern viel Geld bringen

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Urteil könnte Grundstücksbesitzern viel Geld bringen

09.12.2010, 09:51 Uhr | dapd / bab

Das Bundesverwaltungsgericht lässt Grundstücksbesitzer aufhorchen (Foto: imago)

Das Bundesverwaltungsgericht lässt Grundstücksbesitzer aufhorchen (Foto: imago) (Quelle: imago)

Grundstückskäufer in ganz Deutschland können auf Rückzahlungen in erheblicher Höhe hoffen: Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach wurden hunderttausenden Bürgern unzulässig hohe Kosten für die Grundstückserschließung in Rechnung gestellt.

Im konkreten Fall hatte die Stadtverwaltung von Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg eine private Tochtergesellschaft gegründet, die offiziell die Erschließung von Grundstücken durchführte. Als privates Unternehmen durfte sie einen weitaus höheren Kostenanteil an die Grundstückskäufer weitergeben, als Städte und Gemeinden. Dabei wurden auch Posten geltend gemacht, für die Kommunen ohne Tochtergesellschaften ansonsten vollständig selbst aufkommen müssen.

Gesamtkonstrukt für nichtig erklärt

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden solche Konstruktionen jetzt praktisch gekippt (Az.: BVerwgG 9 C 8.09). Ein privates Unternehmen vorzuschieben, das in Wahrheit der Kommune gehöre, und so den Großteil der Erschließungskosten auf die Grundstückskäufer abzuwälzen, sei unzulässig, entschied das Gericht. Folglich sind alle Rechnungen, die diese Gesellschaften den Bürgern geschickt haben, nichtig.

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Durch das Urteil werden die Erschließungsgebühren jedoch nicht erlassen, sondern nur gemindert, schreibt die Zeitung. Die finanzielle Belastung werde sich im Schnitt um etwa 20 Prozent verringern. Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtshofs stellte laut Bericht Rückzahlungen in Aussicht: “Die Verträge wurden für nichtig erklärt. Da gibt es normalerweise gar keine Verjährungsfristen”, wurde die Sprecherin zitiert. Für Deutschlands Gemeinden könnte das empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten.


Quelle: dapd , t-online.de

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