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Zu heiß fürs Büro?

30.06.2010, 10:07 Uhr | t-online.de/business

Hotpants im Büro? Das geht gar nicht! (Foto: Imago)

Hotpants im Büro? Das geht gar nicht! (Foto: Imago)

Affenhitze: Gut 35 Grad und am Arbeitsplatz wird es immer heißer. Weg mit den Business-Klamotten und rein ins Sommeroutfit mag sich da so mancher denken. Doch aufgepasst! Zu offenherzige Kleidung kann gerade Frauen schnell die Karriereleiter runterstolpern lassen, aber auch für Männer gibt es absolute No-Gos. Wir sagen Ihnen, was bei der Arbeit angebracht ist und was besser im Schrank bleiben sollte.

Glaubwürdigkeit in Frage gestellt

Wer im Job zu viel nackte Haut zeigt, verliert schnell an Glaubwürdigkeit. Es vermittle den Kollegen Unerfahrenheit und Unprofessionalität, erklären die Experten des Karriereportals careerbuilder.de. Gerade für Frauen gelte: "Wer einmal für sein aufreizendes Outfit bekannt ist, wird diesen Ruf nur schwer wieder los. Ihre Kollegen werden Sie nicht mehr ernst nehmen."

Erotische Signale vermeiden

Sicherlich: Modische Kleidung, die zu Typ und Figur passt, ist wichtig. "Auf erotische Signale wie transparente Blusen oder tiefe Ausschnitte sollte frau allerdings verzichten", schreiben Anke Quittschau und Christina Tabernig in ihrem Ratgeber "Business Knigge für Frauen. Sicher auftreten im Beruf". Mini-Röcke seien zwar prinzipiell erlaubt, allerdings sollten sie nicht zu kurz sein und keine tiefen Einblicke erlauben. Der ideale Mini-Rock endet eine Handbreit oberhalb des Knies.

Bedeckt halten bei Kundenterminen

Ein weiterer Grundsatz auch für den Sommer: die Schultern unbedingt bedeckt halten - also keine Spaghetti-Träger oder extrem figurbetonten Tops, keine bauchfreien Shirts und tiefen Dekolletés. Und sei es auch noch so warm - es gilt: keine Sandaletten oder Badeschlappen im Büro. Sichtbare Zehen gelten laut Quittschau und Tabernig gerade in konservativen Kreisen immer noch als stillos. Bei den Strümpfen hingegen wird es nicht mehr ganz so genau genommen. Wenn Frauen keinen Kundentermin haben, dann können sie auch gerne mal ohne Seidenstrümpfe ins Büro kommen.

Kurze Hosen und Flip-Flops sind tabu

Auch Männer sollten in heißen Zeiten auf ihr Äußeres achten. Was gar nicht geht, sind kurze Hosen und T-Shirts, Flip-Flops sind ebenso tabu wie Sandalen oder Slipper. "Achten Sie auf die richtige Sockenlänge, auch im Sommer darf die Wade nicht zu sehen sein", rät Dirk Pfister in seinem Ratgeber "Business Knigge für Männer. Mehr Erfolg durch gute Manieren".

Jackett und Krawatte sind Pflicht

Bei einem Geschäftstermin sind sogar Anzug und Krawatte Pflicht - auch bei tropischen Temperaturen. Doch keine Bange: Es gibt Sommeranzüge, die sich für heiße Tage eignen. Pfister zufolge empfiehlt sich ein Jackett aus leichten Materialien, möglichst nicht aus Baumwolle. Hochwertige Herrenausstatter haben Anzüge im Programm, die beispielsweise nur teilweise gefüttert sind. Wenn ein Mann im Job nicht komplett daneben liegen will, gilt laut dem Experten auch im Sommer: Die Ärmel des Jacketts werden nicht hochgekrempelt, kurzärmelige Hemden gehören ebenfalls nicht zum Business-Outfit.

Casual Friday - wie locker darf es sein?

Auch für das Ablegen von Jacketts bei heißen Temperaturen gibt es im Business-Leben klare Regeln: Das geht bei Geschäftstreffen nur, wenn der Ranghöchste der Runde seine Zustimmung dazu gibt und seine Jacke selbst ablegt. Das sollte gemäß Pfister im Meetingraum ebenso beachtet werden wie im Restaurant. Und am Casual Friday - ist da Strandoutfit im Job erlaubt? Von wegen, meint der Experte. Aber gegen eine Jeans mit Hemd und Sakko sei vielerorts nichts einzuwenden. Auch die beigefarbene Baumwollhose mit Hemd sei eine gute Wahl.

Weisungsbefugnis des Arbeitgebers gilt

Und wenn Sie jetzt denken: "Ich zieh an, was ich möchte" - dann sind Sie schlecht beraten. Denn grundsätzlich darf der Chef auch bei der Kleidung seiner Mitarbeiter mitreden. Im Speziellen dann, wenn sie Kundenkontakt haben oder die Firma anderweitig vertreten. Denn das Weisungsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich auch auf Fragen der Kleidung, so der Deutsche Arbeitsgerichtsverband. Im Klartext heißt das: Arbeitnehmer können nur eingeschränkt das anziehen, wonach ihnen gerade der Sinn steht . Sobald der Arbeitgeber - begründet - etwas dagegen hat, muss sich der Mitarbeiter den Anweisungen fügen.


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