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Mietrecht - BGH: Vermieter darf keine Wandfarbe vorschreiben


BGH-Urteil
Vermieter darf keine Wandfarbe vorschreiben

t-online, dpa / t-online.de

Aktualisiert am 18.06.2008Lesedauer: 1 Min.
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coremedia:///cap/resources/15388412/thumbnail Mieter dürfen ihre Wohnung in beliebigen Farben streichen, so lange sie darin wohnen. Der Vermieter darf hier keine Vorschriften machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Erst beim Auszug könnten bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Farbe greifen, damit die Wohnung auch erfolgreich weitervermietet werden kann, deutete der BGH an.

Bauland - Preise in Westdeutschland kräftig gestiegen
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Nebenkosten - Hauptärgernis für Mieter

Vermieter muss sich zunächst zurückhalten

Mieter braucht nicht auf farbige Wände zu verzichten

Komplette Renovierungsklausel gekippt

Keine Zustimmung des Vermieters erforderlich

Unterbrecher 70-Tage

Richter lösen Interessenkonflikt

Geradezu salomonisches Urteil

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