Mietrecht

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Laub von Nachbars Bäumen ist zu dulden

dpa
Hausbesitzer müssen das Laub von den Bäumen ihrer Nachbarn hinnehmen. Das gilt laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin auch dann, wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung ist. Die Kosten für die Reinigung von Fassaden und Dachrinnen müsse der Nachbar nur erstatten, wenn dessen Bäume auf das Grundstück des Betroffenen ragen und besonders viel Laub abwerfen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: V ZR 102/03).

Stand: 7. September 2009

Quelle: t-online.de
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