vom Fri Sep 05 11:54:58 CEST 2008 | aktualisiert am Fri Sep 05 13:39:51 CEST 2008 | bv
Bundessozialgericht in Kassel (Foto: imago) Vermögen, das aus einer Schmerzensgeldzahlung stammt, darf nicht auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Die Verwertung wäre eine "besondere Härte" und ist daher ausgeschlossen, urteilten die Richter. (Az: B 14/7b AS 6/07 R)
Steuererklärung - Das müssen Sie 2008 beachten
Quiz - Wie gut kennen Sie das Steuersystem?
Ratgeber - Tipps für die Steuererklärung
Hartz-IV-Video -
Mehr Themen:
Pendlerpauschale - Steinbrück und Koch einmütig gegen alte Regelung
BGH - Grundsatzurteil für Nicht-Verheiratete
Steuer-ID - Datenchaos bei neuer Steuernummer
Wirtschaftskriminalität - BKA warnt vor Milliardenschäden
bv
Tolle Küchenhelfer: Einfach, lecker & vitaminreich kochen.
5.1 Samsung Surround-System: Perfektes Bild und fantastischer Sound fürs Wohnzimmer. mehr
Erholsamer Schlaf: Snoreflex kann helfen, das Schnarchen abzustellen.
Italien kontrolliert an der Schweizer Grenze potentielle Steuersünder. zum Video